BECV: Neue beihilfeberechtigte Sektoren – Frist bis 14.09.2026

Energie & Förderprogramme

Von: Roland Emich, Stefan Sinne

Übersicht

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde jüngst erweitert: Neue beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren sind hinzugekommen, und Unternehmen erhalten zusätzliche Möglichkeiten zur Beantragung von Beihilfen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Juni 2026 ist zugleich die Antragsfrist gestartet. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, Fristen und daraus resultierenden Handlungsbedarfe.

INHALTE

Erweiterung der beihilfeberechtigten Sektoren offiziell in Kraft

Mit der am 12. Juni 2026 erfolgten Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist die Erweiterung der beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren im Rahmen der BECV offiziell in Kraft getreten.

Zuvor hatte die Europäische Kommission die nachträgliche Anerkennung weiterer Sektoren sowie die Anpassung von Kompensationsgraden für bestehende Sektoren beihilferechtlich genehmigt. Dadurch erhalten zahlreiche Unternehmen erstmals die Möglichkeit, rückwirkend Beihilfen zur Vermeidung von Carbon Leakage für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 beziehungsweise 2023 bis 2025 zu beantragen.

Drei Monate Zeit: Antragsfrist bis 14. September 2026

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat zugleich die gesetzliche Antragsfrist von drei Monaten begonnen. Betroffene Unternehmen müssen ihre Anträge innerhalb dieses Zeitraums bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen.

Nach Ablauf der Frist am 14. September 2026 ist eine Antragstellung ausgeschlossen.

Besonders betroffene Branchen

Die Neuerung ist insbesondere relevant für Unternehmen aus den Bereichen:

  • Metallverarbeitung
  • Lebensmittelindustrie
  • Rohstoffgewinnung
  • Landwirtschaft
  • sowie weitere neu anerkannte Wirtschaftszweige

Darüber hinaus profitieren einzelne bereits beihilfeberechtigte Branchen von einer Erhöhung ihrer Kompensationsgrade.

Handlungsbedarf: Anspruch prüfen und Antrag vorbereiten

Unternehmen sollten nun kurzfristig prüfen,

  • ob ihre Produkte und Tätigkeiten den neu anerkannten Sektoren oder Teilsektoren zugeordnet werden können und
  • welche konkreten Beihilfeansprüche sich daraus ergeben.

Da die Antragstellung Anforderungen an eine Wirtschaftsprüferbescheinigung (insbesondere hinsichtlich relevanter Brennstoffströme und Anlagen) sowie weitere Nachweise umfasst, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.

Erleichterungen bei ökologischen Gegenleistungen

Positiv ist, dass für die aktuell gestartete Antragsrunde zunächst die Abgabe entsprechender Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf ökologische Gegenleistungen ausreichend ist.

Die eigentlichen Nachweise müssen erst im Jahr 2027 erbracht werden.

Unterstützung durch unser Energiefachteam

Über die Antragsmöglichkeiten, erforderliche Prüfungen und konkrete Umsetzungsschritte informiert Sie unser Energiefachteam gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!