Die Uhr tickt! Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe elektronischer Kassensysteme erfassen, sind verpflichtet, diese bis zum 31. Juli 2025 an ihr zuständiges Finanzamt zu melden.
Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie schützt ein Unternehmen und das Management vor unerwarteten Risiken und Strafen sowie Reputationsschäden. Innovative Tools und Abfragen im Rahmen eines durchdachten Tax CMS können Unternehmen helfen, auch in Zukunft auf der sicheren Seite zu sein. Bei vielen Themen können Risiken wie etwa Scheinselbständigkeit und Incentives mittels innovativen Tools und Abfragen schnell und zielgerichtet erkannt und direkt in Risikokategorien einordnet werden.
Bis zum 31. Januar 2025 mussten Betreiber von elektronischen Plattformen ihre Meldung über Händler, die auf ihrer Plattform handeln, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Was zu tun ist, lesen Sie in diesem Beitrag.
Diese Frage muss im Rahmen eines Projekts beantwortet werden. Dabei sind fachliche Anforderungen prozessorientiert zu definieren, um daraus Lösungen abzuleiten und umzusetzen. Erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.