Neue gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen mit Kassensystemen
Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme: Frist endet am 31. Juli 2025
Die Uhr tickt! Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe elektronischer Kassensysteme erfassen, sind verpflichtet, diese bis zum 31. Juli 2025 an ihr zuständiges Finanzamt zu melden.