Die Uhr tickt! Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe elektronischer Kassensysteme erfassen, sind verpflichtet, diese bis zum 31. Juli 2025 an ihr zuständiges Finanzamt zu melden.
INHALTE

Hintergrund

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28. Juni 2024 bekanntgegeben, dass ab dem Jahr 2025 eine bundesweite Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme gilt.  Bisher war die entsprechende gesetzliche Regelung mangels technischer Umsetzung ausgesetzt. Mit der Bereitstellung einer entsprechenden Funktion über das Online-Portal www.elster.de wurde nun die Voraussetzung für betroffene Unternehmen geschaffen, die gesetzliche Anforderung zu erfüllen. 

Inhalt der Mitteilungspflicht

Für bereits vorhandene Kassensysteme müssen Unternehmen bis spätestens 31. Juli 2025 folgende Angaben über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt übermitteln: 

  1. Name des Steuerpflichtigen,
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE),
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Die Finanzverwaltung stellt hierzu eine offizielle Ausfüllanleitung bereit, die über folgenden Link abrufbar ist:
Ausfüllanleitung der Finanzverwaltung (PDF)

Für Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine einmonatige Meldefrist nach Anschaffung. Eine rechtzeitige Erfüllung dieser Pflicht ist essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt.

Fazit: Relevante Kassensysteme prüfen, um Frist einzuhalten

Die Mitteilungspflicht betrifft regelmäßig nicht nur die Branche Retail & Consumer Products, sondern nahezu alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob alle relevanten Kassensysteme korrekt erfasst sind, um die Frist einzuhalten

Gerne unterstützen wir Sie - von der Aufbereitung der Daten bis zur Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt.