In Teil 2 und Teil 4 unserer Reihe wurden bereits Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht intensiv aus der Sicht von Haftung und Compliance beleuchtet. In diesem Teil widmen wir uns dem Bereich, in dem sich das Zusammenspiel von Theorie und Praxis am stärksten manifestiert – der Payroll.
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Die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft sollen künftig um ein Erklärungsverfahren ergänzt werden. Im Referentenentwurf (RefE) für ein Jahressteuergesetz vom 19. Mai 2026 wird die aktuelle Regelung zur Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) gestrichen und durch eine Neuregelung in § 2c UStG-E ersetzt.
Lizenz- und Rechteüberlassungen mit Auslandsbezug lösen regelmäßig eine Quellensteuerpflicht aus – und genau hier entstehen in der Praxis erhebliche Risiken. So wird der Steuerabzug nach § 50a EStG häufig übersehen oder fehlerhaft angewendet und in den zugrunde liegenden Verträgen unzureichend abgebildet – mit entsprechenden Haftungsfolgen für den inländischen Vergütungsschuldner. Ein Quellensteuer Health Check hilft, solche Sachverhalte überhaupt erst zu identifizieren, Prozesse und Zuständigkeiten zu prüfen und die Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und Steuerabteilung zu schließen – bevor es die Betriebsprüfung tut.
Die richtige Verzahnung von Zoll- und Umsatzsteuerprozessen ist für international agierende Unternehmen entscheidend. Gut abgestimmte Prozesse sind wesentlich für die korrekte Abbildung von Zöllen und Umsatzsteuer im internationalen Warenverkehr, sichern Effizienz und vermeiden Fehler.
Die geplante Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO) markiert einen grundlegenden Wandel im Steuerstrafrecht. Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen könnten damit ein zentrales Instrument verlieren, um steuerliche Risiken durch vollständige Offenlegung zu bereinigen. Künftig soll die Selbstanzeige – abhängig vom Hinterziehungsbetrag – nicht mehr zur Straffreiheit führen, sondern lediglich strafmildernd wirken. Der Reformansatz erhöht den Druck auf Unternehmen erheblich und verstärkt den Bedarf nach frühzeitiger, verlässlicher Risikoidentifikation sowie nach einer Neuausrichtung von Steuer und Verteidigungsstrategien.
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz sind in der Praxis mit zahlreichen steuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen verbunden. Fehler entstehen dabei häufig nicht aufgrund fehlender Fachkenntnisse, sondern aufgrund komplexer Schnittstellen zwischen Steuerarten, Prozessen und Organisationseinheiten. Ein strukturierter Umsatzsteuer- und Zoll-Health Check schafft Transparenz, identifiziert Risiken frühzeitig und zeigt konkrete Optimierungspotenziale auf – bevor es zu Beanstandungen durch Steuer- oder Zollbehörden kommt.
Digitale Geschäftsmodelle und IT gestützte Prozesse spielen heute eine zentrale Rolle für den Unternehmenserfolg. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich – insbesondere im Datenschutzrecht, im Bereich der Cyber-Sicherheit sowie beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Steuerliche Prozesse wirken auf dem Papier oft klar und sauber strukturiert. In der operativen Realität zeigen sich jedoch häufig Abweichungen – etwa in Datenflüssen, Systemlogiken und Schnittstellen. Genau hier setzt ein Tax Technology Health Check an: Er macht sichtbar, wie steuerliche Anforderungen tatsächlich in Daten und Systemen abgebildet sind, wo Risiken und Ineffizienzen entstehen und welche Potenziale für mehr Transparenz, Qualität und Zukunftsfähigkeit sowie für eine gezielte Weiterentwicklung der Automatisierung in der steuerlichen Prozesslandschaft liegen.
Viele Compliance Vorfälle und Rechtsstreitigkeiten lassen sich durch ein professionelles Vertragsmanagement vermeiden oder zumindest deutlich effizienter bewältigen. Zugleich ist ein durchdachtes Vertragsmanagement eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte und ein funktionierendes Risikomanagement. Im Rahmen eines Health Checks werden typische Fehlerquellen im Vertragsmanagement gezielt überprüft und praxisnahe, leicht umsetzbare Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. So lassen sich Haftungsfälle vermeiden, Kosten reduzieren und wirtschaftliche Chancen besser nutzen.
Das BMF hat den Entwurf der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) veröffentlicht. Die ApO soll die bisherige Betriebsprüfungsordnung ersetzen und legt einen stärkeren Fokus auf risikoorientierte Prüfungen, beschleunigte Verfahren und ausgeweitete Mitwirkungspflichten für Unternehmen.
Auf Unternehmen können erhebliche steuerstrafrechtliche Risiken zukommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) seine bisherige Rechtsprechung geändert. Unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine dazugehörige unrichtige Jahreserklärung gelten nun nicht mehr als einheitliche prozessuale Tat. Stattdessen stehen die Taten nebeneinander und sind strafrechtlich getrennt zu bewerten. Dies führt zu einer deutlichen Verschärfung der Rechtsfolgen für Steuerpflichtige sowie alle Personen, die an der Erstellung und Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen beteiligt sind.
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken entstehen häufig nicht durch einzelne Fehler, sondern durch unklare Zuständigkeiten, gewachsene Prozesse und fehlende Abstimmung zwischen HR, Payroll, Fachbereichen und externen Dienstleistern. Die Folgen reichen von erheblichen Nachforderungen bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie andere verantwortliche Organe.