Digitalisierung im Mietrecht konsequent umgesetzt
Textform ersetzt Schriftform im Gewerberaummietrecht – was sich 2025 ändert
Nach dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ kurz Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) bedürfen Neuabschlüsse und Änderungen von Gewerberaummietverhältnissen, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, seit dem 01. Januar 2025 nur noch der Textform. Die Reduzierung der vormals erforderlichen Schriftform soll insbesondere die digitale Entwicklung im geschäftlichen Mietbereich fördern und vorzeitige Vertragsbeendigungen von Mietverträgen einschränken. Die Chancen und Risiken besprechen wir in dieser Kurzdarstellung.