Auf Unternehmen können erhebliche steuerstrafrechtliche Risiken zukommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) seine bisherige Rechtsprechung geändert. Unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine dazugehörige unrichtige Jahreserklärung gelten nun nicht mehr als einheitliche prozessuale Tat. Stattdessen stehen die Taten nebeneinander und sind strafrechtlich getrennt zu bewerten. Dies führt zu einer deutlichen Verschärfung der Rechtsfolgen für Steuerpflichtige sowie alle Personen, die an der Erstellung und Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen beteiligt sind.
Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 die Formularfelder u.a. für die • Umsatzsteuervoranmeldung 2026 • Umsatzsteuererklärung 2026 • Umsatzsteuersondervorauszahlung 2026 • Einkommensteuererklärung 2025 redaktionell geändert.
Wie steht es aktuell um das Thema Datenschutz und Künstliche Intelligenz in Unternehmen? Nehmen Sie jetzt an unserer länderübergreifenden Grant Thornton Umfrage teil. Mit Ihren Beiträgen und Einschätzungen helfen Sie uns dabei, den aktuellen Stand zu ermitteln sowie einen internationalen Vergleich zu ermöglichen.
Im Zuge des steigenden Bewusstseins für Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen heben auch immer mehr Unternehmen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien hervor. Mit der sogenannten Green Claims-Richtlinie (GCRL) sollen nun klare Regeln dafür ge-schaffen werden. Doch Vorsicht: Die Richtlinie birgt jedoch auch eine Reihe von neuen Anforderungen und Risiken für Unternehmen.
Die EU schafft einen neuen Rechtsrahmen für digitale Geschäftsmodelle. Gesetze wie Digital Markets Act, Digital Services Act, Data Act und KI-Verordnung enthalten vielfältige Vorgaben, die beachtet und rechtssicher umgesetzt werden müssen.
Geplantes Gesetz soll künftig den Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Kranken- und Pflegekassen ermöglichen. Allerdings besteht bei dem Vorhaben noch Optimierungsbedarf. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das von Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden umgesetzt werden muss. Ab Dezember 2023 können Strafen verhängt werden, wenn in Unternehmen kein entsprechendes Meldesystem etabliert ist.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verbessert den Schutz für Whistleblower. Krankenhäuser und weitere Einrichtungen der Gesundheitsbranche, die aufgrund des Gesetzes Anpassungen vornehmen müssen, sollten umgehend handeln. Ansonsten drohen ab Dezember 2023 Bußgelder.