Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 9. Juli 2025 (Aktenzeichen II B 13/25) eine womöglich grundlegende Entscheidung zur doppelten Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Signing und Closing von Share Deals im Falle nicht fristgerechter, fehlerhafter bzw. unterbliebener Grunderwerbsteueranzeigen getroffen. Mit dem entsprechenden Beschluss hat der BFH die Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids aufgehoben und dabei ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit der derzeitigen Verwaltungspraxis geäußert.
Wie sehen die Pläne der voraussichtlichen künftigen Bundesregierung für Familien-unternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen aus? Wir analysieren den Koalitionsvertrag im Hinblick darauf, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürfen und warum die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt unbedingt angegangen werden sollte.
Sinkende Bodenrichtwerte bieten steuerliche Chancen für die Immobiliennachfolge. Private Clients sollten die aktuelle Marktlage jetzt nutzen und Vermögen steuergünstig übertragen.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich überraschend deutlich positioniert: In seinen aktuellen Schlussanträgen spricht er sich für die Vereinbarkeit des deutschen Steuerklassenprivilegs mit dem EU-Recht aus. Für Private Clients, die ihr Vermögen grenzüberschreitend in Stiftungen einbringen wollen, könnten sich aus dieser Einschätzung steuerliche Nachteile ergeben. Wir beleuchten die Einzelheiten sowie die möglichen Folgen, wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt.
Ein Wegzug bzw. Umzug ins Ausland kann steuerliche Konsequenzen haben, die oft unterschätzt werden. Besonders oft unerkannt bleiben bei einem Wegzug in eine Steueroase bzw. in ein Niedrigsteuerland die sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflichten für die Einkommensteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In diesem Zusammenhang sollte eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) unbedingt beachtet werden. Wir beleuchten, was „Wegzügler“ zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht wissen müssen.
Nach einer spannenden Wahl steht die Regierungsbildung wohl fest: Die CDU/CSU und die SPD werden voraussichtlich die nächste Bundesregierung stellen. Doch was bedeutet das steuerlich für Familienunternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen? Wir analysieren auf Grundlage der Wahlprogramme, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürften und warum unbedingt die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt angegangen werden sollte.
Die Sicherung der Privatsphäre ist für Privatpersonen ein zentrales Bedürfnis. Das gilt in persönlicher Hinsicht ebenso, wie im Rahmen der Vermögensstrukturierung. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 17.07.2024 - 13 K 5996/19) schützt die Privatsphäre von vermögenden Privatpersonen.
Der Deutsche Bundestag hat rekordverdächtig schnell die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundesrat der Regelung zustimmt und sie damit ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die Migration vermögender Privatpersonen – und damit auch die ihres Geldes – ist global auf einem Höhepunkt angekommen. Im Podcast mit Willi Plattes, Christian Kempges und Jens Binding geht es um Deutschlands und Europas mögliche Antworten auf dieses Phänomen.
Menschen, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten, und Deutschland als Wohnsitz den Rücken kehren, müssen damit rechnen, für ihre Auswanderung besteuert zu werden. Die sogenannte Wegzugsteuer trifft besonders wirtschaftlich erfolgreiche Menschen und Selbständige – darum geht es in diesem Podcast.
Beim Immobilienkauf auf Mallorca stehen Käufer und Investoren steuerlichen und rechtlichen Hürden gegenüber. Unsere Experten klären im Podcast über Immobilieninvestitionen auf der spanischen Insel auf.
Immobilien stellen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung oft eine Herausforderung dar. Das gilt insbesondere in der aktuellen „Immobilienkrise.“ So unerfreulich diese Situation für viele Eigentümer auch ist, bietet sie für die Vermögens- und Nachfolgeplanung neues Gestaltungspotenzial.