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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Wegzugssteuer – gehen kann teuer werden
Die internationale Mobilität wird zu einem immer stärkeren Schlagwort. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer des deutschen Mittelstands denken und handeln wirtschaftlich und familiär über Staatengrenzen hinweg. Doch eine große Mauer stellt sich ihnen in den Weg: die Wegzugsteuer. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Spielart der Einkommenssteuer, die von Betroffenen nicht selten unbemerkt und schleichend ausgelöst wird. Sie gilt seit 2022 auch für Umzüge innerhalb des EU-Raums, wo eigentlich Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit vorgeschrieben sind.
Wen betrifft die Wegzugsteuer und wann muss man Wegzugsteuer zahlen?
Die Wegzugbesteuerung betrifft natürliche Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und Anteile von mindestens einem Prozent an einer, auch ausländischen, Kapitalgesellschaft halten.
Diese Anteile werden normalerweise der Einkommenssteuer unterzogen. Da der Staat mit dem Wegzug Betroffener auch das Recht auf die Besteuerung der Kapitalgesellschaftsanteile verliert, werden Betroffene so besteuert, als würden sie die Anteile verkaufen. Grundlage zur Berechnung ist ein sogenannter „fiktiver Veräußerungsgewinn“, wobei besonders die stillen Reserven einer Firma berücksichtigt werden. Aufpassen müssen Betroffene besonders, wenn sie beispielsweise einen Teil ihrer Zeit (zum Beispiel in der Rente) im Ausland verbringen, aber noch Anteilseigner an einem früheren Unternehmen sind. Ihnen ist ihr Status oft nicht bewusst, die Steuer kann aber dennoch fällig werden. Das Risiko einer unbewussten Steuerhinterziehung steht dann im Raum.
Auch bei der Übertragung von Kapitalanteilen an Kinder, die im Ausland leben, ist die Wegzugsteuer zu berücksichtigen.
Wie kann man Wegzugsteuer vermeiden?
Bei einem Wegzug ins Ausland ist immer damit zu rechnen, dass eine Besteuerung unumgänglich ist. Aber bei Berücksichtigung einiger relevanter Aspekte kann die Wegzugsteuer legal vermieden werden. Als Werkzeuge gelten
- Wohnsitzmanagement,
- der lediglich temporäre Wegzug aus Deutschland sowie
- die Bewertung des Unternehmens durch einen unabhängigen Gutachter (anstelle der Finanzbehörden).
Wie hoch ist die Wegzugsteuer?
Die Wegzugsteuer beträgt circa 28 Prozent der Teileinkünfte, die Betroffenen anhand des „fiktiven Veräußerungsgewinns“ zugeschrieben werden. Die einzige Grundvoraussetzung der Regelung ist, dass die betroffene Person mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein muss.
Erfahren Sie mehr im Gespräch zwischen unseren Experten Christian Kempges und Jens Binding sowie dem Willipedia Podcast-Creator Jörg Jung, die das Thema Wegzugsteuer auch an praktischen Beispielen beleuchten.
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