Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.
Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG Entwürfe zur Überarbeitung der zwölf ESRS-Standards (Set 1) und des Glossars (Annex II) veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsstandards verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der CSRD-Ziele. Die Entwürfe stehen bis zum 29. September 2025 zur öffentlichen Konsultation.
Am 4. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie Verordnung verabschiedet sowie ein dazugehöriges FAQ-Dokument und ein ausgefüllter Beispielmeldebogen. Einen Entwurf dieser Änderungen veröffentlichte die EU-Kommission bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets am 26. Februar 2025. Die Omnibus-Entlastungsinitiative sieht vorrangig Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie Verordnung vor und zielt auf die Entlastung von Unternehmen insb. durch Vereinfachungen in den regulatorischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Bis Ende März 2025 lief eine öffentliche Konsultation zu den geplanten Änderungen.
Am 11. Juli 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Die veröffentlichte delegierte Verordnung (sog. Quick-Fix-Amendment) zielt darauf ab, Unternehmen und Konzerne der First Wave, also große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne, durch verlängerte und erweiterte Übergangsbestimmungen zu einzelnen Angabe-pflichten innerhalb der ESRS für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu entlasten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen neuen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung. Durch das Gesetz soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden.
Das erste Omnibus-Paket intendiert eine umfassende Erleichterung der Berichtspflichten und mindert den Kreis der verpflichteten Unternehmen. Auch die Inhalte der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben sind von den weitreichenden Änderungsvorschlägen der EU-Kommission betroffen. Eine Anhebung der Prüfungsintensität auf eine hinreichende Sicherheit ist nicht mehr beabsichtigt. Es bleibt bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit.