Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Das Eckpunktepapier, auf dessen Inhalte sich Union und SPD nun geeinigt haben, verspricht erhebliche praktische und strategische Konsequenzen für insbesondere Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und Wärmeversorgungsunternehmen.
Die Landeskartellbehörde NRW hat kürzlich eine Sektoruntersuchung mit Erlösabfrage im Bereich Fernwärme durchgeführt. Das Ziel: Es sollen missbräuchliche Ausnutzungen von marktbeherrschenden Stellungen durch Wärmeversorger identifiziert werden. Die neuerliche Untersuchung der Kartellbehörde umfasst den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024.
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kundenanlagenbegriff nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht die deutsche Definition der Kundenanlage auf dem Prüfstand. Klar ist: Seit der Einstufung der Definition nach § 3 Nr. 24a EnWG als unionsrechtswidrig besteht eine enorme Unsicherheit auf dem Energiemarkt sowie ein hoher Handlungsdruck. Der Bundestag hat nun die EnWG-Novelle beschlossen und auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses einen vorübergehenden Bestandsschutz für Kundenanlagen in das EnWG integriert.
Die Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze hat im Zuge der Energiewende und der Dekarbonisierung von Gebäuden erheblich an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig stehen kommunale Wärmeversorger bei der Errichtung neuer Netze vor großen Herausforderungen: hohe Investitionskosten, lange Amortisationszeiträume und unsichere Anschlussquoten können die Wirtschaftlichkeit gefährden. Planungssicherheit und eine stabile Absatzbasis lassen sich insbesondere über zwei rechtliche Instrumente schaffen: den öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie Dienstbarkeiten an betroffenen Grundstücken als zivilrechtliche Grundlage.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Hybride Parks kombinieren Wind- und Solaranlagen auf einer Fläche. Das sorgt für ein ausgeglicheneres Stromprofil, senkt Kosten bei Fläche und Netzanschluss und nutzt Synergien – erfordert aber sorgfältige Planung wegen Verschattung, Repowering und rechtlicher Vorgaben.
Der am 23. Juli 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes enthält Änderungen, wie beispielsweise die Festsetzung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz sowie Konkretisierungen in den Bereichen Stromspeicher und Elektromobilität. Weitestgehend werden vorgesehene Änderungen aus dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht aus dem Jahr 2024 übernommen.
Die Bundesregierung treibt die Transformation des Energiemarktes voran. Mit ihrem aktuellen, am 6. August 2025 veröffentlichten, Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen zentrale Weichen gestellt werden, um Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und Klimaneutralität bis 2045 zu gewährleisten. Der Referentenentwurf enthält Neuerungen – von Absicherungsstrategien für Stromlieferanten über die Stärkung von Speichertechnologien bis hin zu neuen Vorgaben für Verträge mit Letztverbrauchern. Die dringend erwartete Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs bleibt jedoch aus.
Der BGH hat nun die Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2025 über die Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs veröffentlicht. Dies sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen mit energiewirtschaftlichem Bezug und stellt hohe Anforderungen an bestehende Anlagenstrukturen.
Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten gesetzliche Regelungen wie die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, die Konzessionsabgabe, Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV) sowie die Besonderen Ausgleichsregelungen (KWK- und Offshore-Umlage) erhebliche finanzielle Vorteile. In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, wie Unternehmen diese Potenziale erkennen, nutzen und rechtssicher umsetzen können – mit dem gebündelten Know-how aus Beratung, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung.