Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen C-293/23) zum Kundenanlagenbegriff des § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Kontext der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944) gefällt. Dieses Urteil hat weitreichende rechtliche, aber auch praktische Implikationen für die derzeitigen Energieversorgungskonzepte und die Regulierung von Kundenanlagen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 19. Dezember 2024 (Aktenzeichen VII B 27/24) zentrale Aspekte zur Einschränkung des Versorgerstatus nach § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geklärt. Im Fokus stehen Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Biomasse oder Sonnenenergie erzeugen.
Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag ein bedeutendes Gesetzespaket zum Energiewirtschaftsrecht, das die Energiebranche in Deutschland flexibler und nachhaltig gestaltet. Im Fokus steht hierbei das sog. Solarspitzengesetz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im November 2024 einen neuen Referentenentwurf der Fernwärme-Versorgungsbedingungen-Verordnung (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Wir beleuchten die Unterschiede zu den beiden bisherigen Entwürfen sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung in Deutschland.