Die Landeskartellbehörde NRW hat kürzlich eine Sektoruntersuchung mit Erlösabfrage im Bereich Fernwärme durchgeführt. Das Ziel: Es sollen missbräuchliche Ausnutzungen von marktbeherrschenden Stellungen durch Wärmeversorger identifiziert werden. Die neuerliche Untersuchung der Kartellbehörde umfasst den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Der BGH hat nun die Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2025 über die Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs veröffentlicht. Dies sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen mit energiewirtschaftlichem Bezug und stellt hohe Anforderungen an bestehende Anlagenstrukturen.
Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten gesetzliche Regelungen wie die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, die Konzessionsabgabe, Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV) sowie die Besonderen Ausgleichsregelungen (KWK- und Offshore-Umlage) erhebliche finanzielle Vorteile. In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, wie Unternehmen diese Potenziale erkennen, nutzen und rechtssicher umsetzen können – mit dem gebündelten Know-how aus Beratung, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung.
Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen C-293/23) zum Kundenanlagenbegriff des § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Kontext der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944) gefällt. Dieses Urteil hat weitreichende rechtliche, aber auch praktische Implikationen für die derzeitigen Energieversorgungskonzepte und die Regulierung von Kundenanlagen.
Zwischen 2014 und 2016 wurden in Deutschland mit rund 1.800 bzw. 1.400 neuen Windenergieanlagen pro Jahr außergewöhnlich hohe Zubauraten erreicht. Diese Zeitspanne zählt damit zu den wichtigsten Ausbauphasen der Windenergie seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Da für diese Anlagen fünf bzw. zehn Jahre nach Inbetriebnahme, die sogenannte Standortgüte bestimmt werden muss, ist die Erstellung eines ZZA-Nachweises (Nachweis über den zusätzlichen Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung) durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich, um den zusätzlichen Zeitraum festzulegen.