Die Bundesregierung plant, den aktuell hohen Energiekosten durch die Einführung einer Entlastungsprämie entgegenzuwirken. Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmenden bis Ende 2026 freiwillig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen können.
Die erweiterte Digitale Lohnschnittstelle verpflichtet Unternehmen künftig dazu, neben klassischen Lohnkontodaten auch Daten aus Vor- und Nebensystemen strukturiert bereitzustellen. Auch wenn die Neuregelung erst ab dem 1. Januar 2027 praktisch relevant wird, sollten Unternehmen ihre Systemlandschaft, Datenflüsse und Dokumentation schon jetzt überprüfen
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. März 2024 konnten Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen bis Ende 2025 auch dann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden, wenn die Veranstaltung nicht allen Beschäftigten offenstand. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat diese Möglichkeit mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 deutlich eingeschränkt: Die Pauschalierung ist nur noch zulässig, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht – andernfalls drohen erhebliche Steuer und Sozialversicherungsmehrkosten. Welche Praxisfolgen ergeben sich daraus und worauf sollten Unternehmen 2026 achten? Wir bringen Sie auf Kurs und beleuchten die Einzelheiten
Das BMF hat den Entwurf der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) veröffentlicht. Die ApO soll die bisherige Betriebsprüfungsordnung ersetzen und legt einen stärkeren Fokus auf risikoorientierte Prüfungen, beschleunigte Verfahren und ausgeweitete Mitwirkungspflichten für Unternehmen.
Auf Unternehmen können erhebliche steuerstrafrechtliche Risiken zukommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) seine bisherige Rechtsprechung geändert. Unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine dazugehörige unrichtige Jahreserklärung gelten nun nicht mehr als einheitliche prozessuale Tat. Stattdessen stehen die Taten nebeneinander und sind strafrechtlich getrennt zu bewerten. Dies führt zu einer deutlichen Verschärfung der Rechtsfolgen für Steuerpflichtige sowie alle Personen, die an der Erstellung und Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen beteiligt sind.
Die feierliche Verabschiedung geschätzter Mitarbeitender dient dazu, dem Mitarbeitenden persönlich zu danken und mit Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. den engsten Familienangehörigen auf gemeinsam Erreichtes zurückzublicken. Häufig verbinden Unternehmen den Anlass jedoch mit konkreten betrieblichen Zielen wie der Bekanntgabe der Nachfolge oder den Austausch mit Geschäftskunden.
Mit Urteil vom 9. September 2025 (Aktenzeichen VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Frage zur Firmenwagenbesteuerung beantwortet: Können vom Arbeitnehmenden selbst getragene Stellplatz- oder Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens mindern?
Aktivrente, Strompreispauschale, Beitragsbemessungsgrenzen, elektronisches PKW-Verfahren – zum Jahreswechsel 2025/2026 sehen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erneut mit zahlreichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus aktuellen Gerichtsentscheidungen, geänderten Verwaltungsauffassungen sowie neuen gesetzlichen Regelungen.
Am 20. November 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Az. VI R 4/23) eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Stellplatzkosten nach der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als sonstige Mehraufwendungen oder als auf 1.000 Euro begrenzte Unterkunftskosten einzustufen sind.
Die Elektromobilität gewinnt weiter an Bedeutung – und auch steuerlich gibt es wichtige Neuerungen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Strompreispauschale in Kraft. Sie soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine deutlich einfachere Abrechnung von Stromkosten ermöglichen, wenn das Laden eines Firmenwagens zunächst privat verauslagt wird, etwa über eine häusliche Ladevorrichtung. Grundlage ist der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Durchschnittsstrompreis für private Haushalte. Arbeitgeber können künftig zwischen dem Nachweis der tatsächlichen Kosten und der neuen Strompreispauschale wählen und damit nicht nur Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch die Abrechnung von Stromkosten steuerlich optimal gestalten.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Zum 1. Juli 2025 trat das neue digitale Verfahren (DaBPV) zur Ermittlung der Elterneigenschaft und Kinderzahl in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt seitdem die relevanten Daten automatisiert an die beitragsabführenden Stellen. Das neue Verfahren vereinfacht die Beitragsberechnung, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge bis maximal zum 1. Juli 2023. Erfahren Sie, welche Pflichten und Chancen daraus für Arbeitgebende resultieren.