Steuerrecht | Doppelte Haushaltsführung
BFH-Urteil: Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung nicht Teil der 1.000-Euro-Grenze
Am 20. November 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Az. VI R 4/23) eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Stellplatzkosten nach der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als sonstige Mehraufwendungen oder als auf 1.000 Euro begrenzte Unterkunftskosten einzustufen sind.