Tax | Payroll & Sozialversicherung
Elektronischer Datenaustausch zur PKV ab 2026
Am 1. Januar 2026 ist eine bedeutende Änderung für Arbeitgebende in Kraft getreten: Das bisherige papierbasierte Verfahren zur Meldung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (PKV) wird durch ein vollständig elektronisches Datenaustauschverfahren ersetzt. Ziel dieser Umstellung ist es, Prozesse im Lohnsteuerabzugsverfahren zu vereinfachen, Fehlerquellen zu reduzieren und die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen effizienter und rechtssicher zu gestalten.