Der geplante Ausstieg aus der Erdgasversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung bestehender Erdgasinfrastrukturen – dies betrifft insbesondere die Gasnetze. Vor diesem Hintergrund stehen viele Netzbetreiber zunehmend vor der Frage, wie Gasnetze bilanziell zu behandeln sind, wenn sich ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer verkürzt oder ein Rückbau bzw. eine Stilllegung absehbar wird.
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Viele Kommunen verpachten Dachflächen zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen (PV). Häufig wird übersehen, dass auch die Überlassung von (Dach-) Flächen durch Kommunen zu einer Betriebsaufspaltung führen kann – mit erheblichen steuerlichen Folgen. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist und wie steuerliche Risiken vermieden werden können
Hohe Energiekosten stellen für viele Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar. Um die Kostenbelastung zumindest teilweise zu mindern, können sie Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen u.a.) nach dem Strom- und Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Hierunter fallen auch Unternehmen, die sich tatsächlich gar nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Ihnen droht durch ein aktuelles Urteil sowie eine geänderte Praxis der Zollverwaltung nun ein Verlust der genannten Steuerbegünstigungen.