Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang November einen ersten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets veröffentlicht. Gegenstand des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung neuer Regelungen zur Zukunft der Gasnetze in Deutschland. Insbesondere ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen vorgesehen, die die rechtliche Grundlage für die zukünftige Umnutzung, Umwidmung oder auch die dauerhafte Außerbetriebnahme von Gasnetzen oder Teilen davon in Anbetracht eines perspektivisch zu erwartenden Rückgangs der Erdgasnachfrage bilden. Der zuletzt genannte Aspekt, also die künftigen Regelungen zur Stilllegung und zum Rückbau von örtlichen Gasverteilernetzen, soll nachfolgend näher analysiert werden.
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Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kundenanlagenbegriff nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht die deutsche Definition der Kundenanlage auf dem Prüfstand. Klar ist: Seit der Einstufung der Definition nach § 3 Nr. 24a EnWG als unionsrechtswidrig besteht eine enorme Unsicherheit auf dem Energiemarkt sowie ein hoher Handlungsdruck. Der Bundestag hat nun die EnWG-Novelle beschlossen und auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses einen vorübergehenden Bestandsschutz für Kundenanlagen in das EnWG integriert.
Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen Terms & Conditions zur neuen Auktion des EU-Innovationsfonds – der IF25 Heat Auction. Mit einem Förderbudget von einer Milliarde Euro soll die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme vorangetrieben werden. Unternehmen können Fördermittel für innovative Technologien wie Wärmepumpen, Elektrodenheizkessel, Widerstands- und Induktionsheizungen, Plasmasysteme sowie Solarthermie- und Geothermieanlagen beantragen.
Viele Kommunen verpachten Dachflächen zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen (PV). Häufig wird übersehen, dass auch die Überlassung von (Dach-) Flächen durch Kommunen zu einer Betriebsaufspaltung führen kann – mit erheblichen steuerlichen Folgen. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf zu achten ist und wie steuerliche Risiken vermieden werden können
Die Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze hat im Zuge der Energiewende und der Dekarbonisierung von Gebäuden erheblich an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig stehen kommunale Wärmeversorger bei der Errichtung neuer Netze vor großen Herausforderungen: hohe Investitionskosten, lange Amortisationszeiträume und unsichere Anschlussquoten können die Wirtschaftlichkeit gefährden. Planungssicherheit und eine stabile Absatzbasis lassen sich insbesondere über zwei rechtliche Instrumente schaffen: den öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie Dienstbarkeiten an betroffenen Grundstücken als zivilrechtliche Grundlage.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) hat am 2. Oktober das Konsultationsverfahren zur Kupfer-Glasfaser-Migration gestartet. Ziel ist es, den Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu flächendeckenden Glasfaserinfrastrukturen rechtlich und organisatorisch zu begleiten. Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit im Rahmen des Gigabit- und Glasfaserausbaus – und setzt die regulatorische Diskussion der letzten Monate fort.
Hybride Parks kombinieren Wind- und Solaranlagen auf einer Fläche. Das sorgt für ein ausgeglicheneres Stromprofil, senkt Kosten bei Fläche und Netzanschluss und nutzt Synergien – erfordert aber sorgfältige Planung wegen Verschattung, Repowering und rechtlicher Vorgaben.
Hohe Energiekosten stellen für viele Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar. Um die Kostenbelastung zumindest teilweise zu mindern, können sie Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen u.a.) nach dem Strom- und Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Hierunter fallen auch Unternehmen, die sich tatsächlich gar nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Ihnen droht durch ein aktuelles Urteil sowie eine geänderte Praxis der Zollverwaltung nun ein Verlust der genannten Steuerbegünstigungen.
Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.