Preis ist wichtig – aber längst nicht alles. Multinationale Unternehmen müssen fachliche Kompetenz, Technologie, Governance und Transformationsfähigkeit ganzheitlich bewerten. Dieser Beitrag zeigt, welche Kriterien wirklich zählen und worauf es in der Praxis ankommt.
Die Wahl eines globalen Dienstleisters ist komplex und strategisch entscheidend. Ein strukturierter Auswahlprozess schafft Transparenz, reduziert Risiken und ermöglicht fundierte Entscheidungen. Erfahren Sie, wie Marktanalyse, Ausschreibungsdokument und Angebotsbewertung effizient umgesetzt werden können.
In unserem vorherigen Beitrag haben wir die Erfolgsfaktoren internationaler Outsourcing-Projekte beleuchtet. Nun zeigen wir, welche KPIs für Qualität, Performance und Compliance entscheidend sind.
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft setzen Unternehmen vermehrt auf das Outsourcing ihrer internationalen Finanzprozesse. Vorrangig geht es dabei um Effizienzgewinne und die damit einhergehenden Kosteneinsparungen. Aber gerade im Bereich von Tax und Compliance Outsourcing treten die zielgerichtetere Nutzung der internen Ressourcen, Risikominimierung und den Zugang zu spezialisiertem Know-how in den Vordergrund. Doch neben den Chancen bringen diese internationalen Projekte auch eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich. Diese zu erkennen und proaktiv zu managen, ist entscheidend für den Projekterfolg.
Spanien arbeitet weiter an der Digitalisierung von Geschäftstransaktionen durch die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Sie gilt für Unternehmen und Selbstständige. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ widmen wir uns den neuesten Entwicklungen in Spanien und beleuchten die wichtigsten Aspekte des spanischen E-Invoicing-Systems, die Anwendungsbereiche und Erfahrungswerte von Grant Thornton Spanien.
In Polen wird ab Februar 2026 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen verpflichtend eingeführt. Im Rahmen unserer Reihe „E-Rechnung in der EU“ werfen wir einen Blick auf die kommenden Änderungen und darauf, welche Erfahrungen unsere Grant Thornton Mitgliedsfirma in Polen bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung macht.
Italien war das erste Land in der EU, das die E-Rechnung bereits im Januar 2019 verpflichtend für alle B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt hat. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ verdeutlichen wir die wachsende Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung am Beispiel der erfolgreichen Umsetzung in Italien. Damit bieten wir Unternehmen, auf die diese Veränderung zukommt, wertvolle Einblicke.
Die EU treibt die Modernisierung des Umsatzsteuersystems mit der geplanten flächendeckenden Einführung der elektronischen Rechnungsstellung („E-Rechnung“) voran. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wir beleuchten die zentralen Herausforderungen für global agierende Unternehmen und zeigen auf, wie Sie sicher durch die verschiedenen Umsetzungsvorhaben der einzelnen Länder navigieren können.
Tantiemeansprüche, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht als Verbindlichkeit bilanziert sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer noch nicht zu. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 5. Juni 2024 klargestellt (Aktenzeichen VI R 20/22). Wir beleuchten diese Entscheidung.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes kann der unterjährige Hinzuerwerb von Anteilen im Rahmen eines Blockerwerbs der Rückwirkungsfiktion des Körperschaftsteuergesetzes unterfallen.
Durch das Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2024 deutliche Verbesserungen für den Übergang von der Kapitalgesellschaft in die optierende Personengesellschaft geschaffen. Die neue Regelung eröffnet die Möglichkeit, durch einen homogenen Formwechsel unmittelbar und ohne ertragsteuerliche Nachteile von der Kapitalgesellschaft in eine optierende Personengesellschaft überzugehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) äußert sich aktuell zum Vorliegen der gesellschaftsrecht-lichen Veranlassung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Falle einer irrtümli-chen Zuwendung. Maßgeblich ist laut BFH allein die Frage, ob der konkrete Gesell-schafter-Geschäftsführer sich geirrt hat. Und es kommt nicht darauf an, ob einem or-dentlichen und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unter-laufen wäre.