Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 12. Dezember 2023 (BStBl I 2023, S. 2179) mit ihrem Schreiben vom 19.12.2025 angepasst. Hinweis: Die nachfolgend genannten Randnummern beziehen sich auf dieses Schreiben.
Der EuGH hat am 11. Dezember 2025 ein wegweisendes Urteil zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Tätigkeiten gefällt. In der Rechtssache C-743/23 entschied das Gericht, dass alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage in die Berechnung einzubeziehen sind – einschließlich Tätigkeiten in Drittstaaten. Für Unternehmen, HR-Abteilungen und Global-Mobility-Verantwortliche hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung, ob ein „wesentlicher Teil“ der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird und damit auf die Anwendung von A1-Bescheinigungen.
Die Laufzeit der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 2023 wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass neben Prokuristen und im Handelsregister eingetragenen Funktionen auch weitere leitende Angestellte unter die Anwendung des Artikels 15 Abs. 4 DBA Deutschland–Schweiz fallen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine zentrale Neuerung im Bereich der internationalen Sozialversicherung in Kraft: Entsendebescheinigungen und Ausnahmevereinbarungen für Auslandseinsätze in Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen sind künftig ausschließlich digital zu beantragen. Was bislang teilweise manuell und dezentral ablief, wird nun standardisiert und elektronisch abgewickelt. Das hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, HR-Abteilungen und international tätige Beschäftigte.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 traten bedeutende gesetzliche Neuerungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in Kraft. Von der Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren über neue Pflegeversicherungsbeiträge bis hin zu geänderten Fristen bei der Antragsstellung von Freibeträgen: Zahlreiche Detailregelungen nehmen direkten Einfluss auf die alltägliche Abrechnungspraxis. Die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bieten Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte.
Ab Beginn des Jahres 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Be-messungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst.
Grant Thornton unterstützt bei der Umsetzung von (Bürger-)Beteiligungsgesetzen: Expertise in wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Lösungen für Anlagenbetreiber und Kommunen. Jetzt individuelle Beratung anfordern.
Das neue BMF-Schreiben befasst sich eingehend mit der Aufteilung des Arbeitslohns in Fällen, in denen Mitarbeitende sowohl im Inland steuerpflichtigen als auch steuerfreien Arbeitslohn beziehen. Dabei wird insbesondere die Anwendung der Tagestabelle bei Lohnzahlungszeiträumen ab 2025 thematisiert.
BMF-Schreiben vom 5. August 2024 ermöglicht die Antragsveranlagung nun auch Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Mobiles Arbeiten ist ein Vorteil für Mitarbeitende. Für Unternehmen birgt das Konzept Herausforderungen. In zwei Podcastfolgen erörtern wir, wie das Thema Workation im Mittelstand sinnvoll genutzt werden kann.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil zum Versicherungs- und Beitragsrecht entschieden, dass steuerpflichtige Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bei nicht rechtzeitiger Anmeldung der Sozialversicherung unterliegen.
Die bisherigen Grenzgängerregelungen tragen den aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt nicht mehr hinreichend Rechnung. Deshalb haben Deutschland und Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, um Grenzgängern mehr Flexibilität zu verschaffen. Diese gilt seit Beginn dieses Jahres.