Deutschland – Schweiz | Global Mobility Services
Konsultationsvereinbarung für leitende Angestellte zwischen Deutschland und der Schweiz bis Ende 2027 verlängert
Die Laufzeit der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 2023 wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass neben Prokuristen und im Handelsregister eingetragenen Funktionen auch weitere leitende Angestellte unter die Anwendung des Artikels 15 Abs. 4 DBA Deutschland–Schweiz fallen.