Am 5. Januar 2026 haben sich die 147 Länder und Jurisdiktionen des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS Inclusive Framework) auf wesentli-che Elemente eines Pakets bei der globalen Mindeststeuer der OECD im Rahmen der „Si-de-by-Side“ Lösung geeinigt. Das Paket umfasst u.a. folgende zentrale Komponenten: 1. Einführung eines Side-by-Side Systems 2. Permanente Safe Harbour Tests und weitere Vereinfachungen in der Berechnung 3. Substanzbasierte Tax Incentive Safe Harbours
Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
In unserem vorherigen Beitrag haben wir die Erfolgsfaktoren internationaler Outsourcing-Projekte beleuchtet. Nun zeigen wir, welche KPIs für Qualität, Performance und Compliance entscheidend sind.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen ist bislang nicht einheitlich in der EU geregelt. Mit Urteil vom 4. September 2025 bringt der EuGH mehr Klarheit: Bestimmte Anpassungen sind umsatzsteuerpflichtig – doch auch in Deutschland fehlt es weiterhin an eindeutigen Vorgaben.
Durch das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) wurden ergänzende Regelungen zu den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehreren Staaten eingeführt. Zur Erleichterung der praktischen Anwendung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun „synthetisierte“ DBA-Texte veröffentlicht. Diese enthalten sowohl die bestehenden DBA-Regelungen als auch die durch das MLI eingeführten Änderungen – und schaffen so mehr Klarheit in der internationalen Besteuerung.
Die große Koalition hält an der globalen Mindestbesteuerung fest – gleichzeitig wird die praktische Umsetzung weiter konkretisiert. Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wichtige Klarstellungen zur Abbildung von Personengesellschaften im Country-by-Country Reporting (CbCR) sowie für Zwecke der Safe-Harbour-Tests nach Pillar 2 veröffentlicht. Besonders relevant ist dabei die Abbildung rein nationaler Konstellationen, die für gewerblich tätige Personengesellschaften vom Wortlaut der OECD-Guidance abweicht.
Der Rat der EU hat sich am 11. März 2025 auf einen Informationsaustausch beim Mindeststeuer-Bericht (GIR) für von Pillar-2 betroffene Unternehmen geeinigt. Damit soll eine unionsweite Grundlage für den automatischen Informationsaustausch über Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return – GIR) geschaffen werden. Für Unternehmen mit Pillar-2-Pflichten bedeutet das: Sie könnten dadurch künftig den GIR zentral in nur einem EU-Mitgliedstaat ein-reichen. DAC 9 bringt damit eine deutliche Vereinfachung für multinationale sowie große inländische Unternehmensgruppen, die unter das Mindeststeuergesetz (MinStG) fallen.
Der neue US-Präsident Trump hat bereits in den ersten Wochen seiner zweiten Amtszeit mit der Umsetzung von zentralen Wahlkampfversprechen begonnen. Hierzu zählt auch eine Abkehr von der Steuerpolitik seines Vorgängers. Was der steuerpolitische Kurswechsel der neuen US-Regierung für global tätige Unternehmen und insbesondere die Umsetzung der globalen Mindeststeuer bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Finales BMF-Schreiben zu § 4k EStG: Wichtige Regelungen zu hybriden Strukturen und US-Inbound-Steuerfragen. Klarstellungen zu Betriebsausgaben, Qualifikationskonflikten und internationalen Besteuerungsrichtlinien.
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Blacklist) wurde am 8. Oktober 2024 aktualisiert. Daraus ergeben sich für die betreffenden Länder Auswirkungen für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes. Für einige auf der Liste verbleibende Steueroasen gelten ab 2025 zudem erweiterte Abwehrmaßnahmen.
Pillar 2 soll zur internationalen Steuergerechtigkeit beigetragen. Die Regelung hat aber auch Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand. In diesem Podcast werden relevante Fragen zum Thema Pillar 2 beantwortet.
Die globale Mindeststeuer ist seit dem 1. Januar 2024 in Deutschland anzuwenden. Was das für Unternehmen bedeutet, besprechen wir in unserem Podcast.