Die sachliche Gewerbesteuerpflicht (§ 2 GewStG) ist Voraussetzung für die Erhebung von Gewerbesteuer überhaupt. In vielen Fällen ist die Voraussetzung unproblematisch gege-ben - bei einer originär gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG etwa (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Noch einfacher ist das Ganze bei Kapitalgesellschaften aufgrund einer Fiktion des Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG). Was gilt aber für Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, wie etwa Stiftungen?
Erbschaftsteuer, quo vadis? Das müssen Unternehmerfamilien wissen
Wie sehen die Pläne der voraussichtlichen künftigen Bundesregierung für Familien-unternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen aus? Wir analysieren den Koalitionsvertrag im Hinblick darauf, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürfen und warum die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt unbedingt angegangen werden sollte.
Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren. Es erfolgt keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung.
Sinkende Bodenrichtwerte bieten steuerliche Chancen für die Immobiliennachfolge. Private Clients sollten die aktuelle Marktlage jetzt nutzen und Vermögen steuergünstig übertragen.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich überraschend deutlich positioniert: In seinen aktuellen Schlussanträgen spricht er sich für die Vereinbarkeit des deutschen Steuerklassenprivilegs mit dem EU-Recht aus. Für Private Clients, die ihr Vermögen grenzüberschreitend in Stiftungen einbringen wollen, könnten sich aus dieser Einschätzung steuerliche Nachteile ergeben. Wir beleuchten die Einzelheiten sowie die möglichen Folgen, wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Solidaritätszuschlag bekannt gegeben. Das Gericht urteilte, dass die umstrittene Abgabe weiterhin verfassungskonform ist. Für die Steuerpflichtigen bleibt damit auf absehbare Zeit alles beim Alten. Eventuelle gesetzliche Änderungen durch eine neue Koalitionsregierung bleiben abzuwarten.
Ein Wegzug bzw. Umzug ins Ausland kann steuerliche Konsequenzen haben, die oft unterschätzt werden. Besonders oft unerkannt bleiben bei einem Wegzug in eine Steueroase bzw. in ein Niedrigsteuerland die sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflichten für die Einkommensteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In diesem Zusammenhang sollte eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) unbedingt beachtet werden. Wir beleuchten, was „Wegzügler“ zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht wissen müssen.
Nach einer spannenden Wahl steht die Regierungsbildung wohl fest: Die CDU/CSU und die SPD werden voraussichtlich die nächste Bundesregierung stellen. Doch was bedeutet das steuerlich für Familienunternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen? Wir analysieren auf Grundlage der Wahlprogramme, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürften und warum unbedingt die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt angegangen werden sollte.
Das FG Münster hat entschieden, dass Gebäude im Zustand der Bebauung bei erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen kein Verwaltungsvermögen sind. Das Kriterium „an Dritte zur Nutzung überlassen“ wird dabei nicht erfüllt.
Probesterben: Anhand dieses Konzept können vermögende Privatmenschen ihre Nachlassplanung rechtssicher aufstellen und Streit unter Erbinnen und Erben vermeiden. Im Podcast „Talk about Tod“ spricht unser Experte Jens Binding mit Journalist Klaus Reichert, Bestatter David Roth und dem Host des Podcasts Willi Plattes von Willipedia über das Thema.
Die Sicherung der Privatsphäre ist für Privatpersonen ein zentrales Bedürfnis. Das gilt in persönlicher Hinsicht ebenso, wie im Rahmen der Vermögensstrukturierung. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 17.07.2024 - 13 K 5996/19) schützt die Privatsphäre von vermögenden Privatpersonen.