Seit 2020 können gemeinnützige Körperschaften ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch ein planmäßiges arbeitsteiliges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erfüllen. Das sieht § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) vor. Diese Regelung ermöglicht etwa Servicegesellschaften, durch Dienstleistungen für andere Gemeinnützige eine eigene steuerbegünstigte Tätigkeit zu begründen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass eine solche Zusammenarbeit auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) zulässig ist, existiert jedoch nicht – anders als bei den Regelungen zur Mittelweitergabe. Teilweise wurde dennoch eine Öffnung für den hoheitlichen Bereich gefordert.
Anfang Februar ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ – das sog. „Netzpaket“ – aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geleaked. Das Netzpaket sieht vor, den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu Netzanschlussverfahren in Deutschland grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, den Anlagenzubau durch erneuerbare Energien, Batteriespeicher oder Großverbraucher (wie z. B. moderne Rechenzentren) besser mit den Netzausbau abzustimmen. Nachfolgend werden zunächst die Hintergründe des gesetzlichen Vorhabens und die geplanten Änderungen kurz dargestellt. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des Gesetzesvorhabens.
Kommunale Verwaltungen stehen vor der Aufgabe, komplexe Projekte unter Unsicherheit zu steuern, Ressourcen realistisch zu priorisieren und Veränderungen nachhaltig im Verwaltungsalltag zu verankern. Die folgende Zusammenfassung bündelt zentrale Erkenntnisse aus zahlreichen Fachbeiträgen zu Initiierung, Planung, Umsetzung, Controlling, Abschluss, Portfoliosteuerung, Organisationskultur, externer Zusammenarbeit, politischer Einbindung sowie organisationaler Veränderungsfähigkeit. Die Gesamtschau zeigt: Erfolgreiche Kommunen setzen weniger auf Perfektion als auf klare Entscheidungen, transparente Prioritäten, lernorientierte Strukturen und eine Führung, die Wandel sichtbar trägt .
In einer Grundsatzentscheidung vom 13. November 2025 (V R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisher von der Finanzverwaltung praktizierte umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen grundlegend infrage gestellt. Das Urteil ist auf zahlreiche andere Vereine übertragbar und besitzt erhebliche Praxisrelevanz für Investitionen, Vorsteuerabzug und Beitragsgestaltung.
Zahlreiche Organisationen des öffentlichen Sektors nutzen die Migration auf SAP S/4HANA als strategische Gelegenheit, ihre IT-Architektur zukunftssicher auszurichten. Dabei handelt es sich nicht um ein gewöhnliches IT-Projekt, sondern um einen tiefgreifenden Transformationsprozess, der eine umfassende Analyse und Neugestaltung zentraler Geschäftsprozesse erfordert. Ein methodisch fundierter Projektleitfaden ist dabei entscheidend, um Komplexität zu steuern und Risiken zu minimieren.
Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung dauerhaft defizitärer Einrichtungen steht ein Wandel bevor. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 20. Januar 2026 werden die Anforderungen an Entgeltlichkeit, wirtschaftliche Tätigkeit und damit auch an den Vorsteuerabzug dauerdefizitärer Betriebe erheblich verschärft. Einrichtungen müssen künftig strengere Prüfmechanismen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Kostendeckungsquote und Zuschussverknüpfung. Die neue Rechtslage setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes (BFH) um. Diese zwingt juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Städte, Kommunen, …) und ihre privatrechtlichen Beteiligungen (wie z.B. die Stadtwerke) in privatrechtlicher Rechtsform, dazu, ihre Strukturen und Finanzierungsmodelle zu prüfen und neu auszurichten. Das Schreiben ist in seinem Anwendungsbereich jedoch nicht auf den öffentlichen Sektor beschränkt und gilt auch für andere private Betreiber außerhalb des zweiten Sektors.
Nur kurz nach dem Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur zur Kupfer-Glasfaser-Migration hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über digitale Netze (Digital Networks Act, „DNA“) vorgelegt. Der am 21 Januar 2026 veröffentlichte DNA soll unter anderem bestehende Vorgaben des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation ersetzen und neue Investitionsvoraussetzungen für den Ausbau fortgeschrittener Glasfaser- und Mobilfunknetze schaffen.
Stadtwerke und kommunale Telekommunikationsunternehmen stehen heute unter erheblichem Transformationsdruck. Zunehmende regulatorische Anforderungen, steigende Komplexität in der IT sowie knappe personelle Ressourcen treffen auf historisch gewachsene Organisations- und Prozesslandschaften. In diesem Umfeld beobachten wir bei vielen unserer Kunden ein wiederkehrendes Problem: Ineffiziente Prozesse führen zu hohem Mehraufwand – und dennoch nicht zu den gewünschten Ergebnissen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen mit Glasfaseranschlüssen bereits mit dem Vertragsschluss beginnt. Sofern Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, die Mindestvertragslaufzeit solle erst mit der Freischaltung des Endkundenanschlusses beginnen, seien solche Klauseln unwirksam.
Die Landeskartellbehörde NRW hat kürzlich eine Sektoruntersuchung mit Erlösabfrage im Bereich Fernwärme durchgeführt. Das Ziel: Es sollen missbräuchliche Ausnutzungen von marktbeherrschenden Stellungen durch Wärmeversorger identifiziert werden. Die neuerliche Untersuchung der Kartellbehörde umfasst den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024.
Zahlreiche glasfaserausbauende Unternehmen stehen aktuell vor komplexen Herausforderungen bei der Finanzierung. Notwendige Investitionen in den Netzausbau und, im Falle von multidisziplinären Infrastrukturunternehmen wie Stadt- und Gemeindewerken, auch in die energiewirtschaftliche Transformation, erfordern den Einsatz einer strukturierten Finanzierungstrategie. Mit Hilfe eines iterativen Financial Models lassen sich Kapitalbedarfe und deren genaue Zeitpunkte in der Zukunft auch unter Berücksichtigung der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens konkret benennen. Auf dieser Basis lassen sich einzelne Tranchen bilden, deren Finanzierbarkeit auch in der aktuellen Marktsituation gegeben ist.
Kommunale Digitalisierungsstrategien sind heute ein zentraler Schlüssel, um Verwaltung, Infrastruktur und Bürgerservices nachhaltig zu modernisieren. Die Praxis zeigt deutlich: Erfolgreiche Strategien verbinden ein präzises Zielbild mit klar priorisierten Maßnahmen, einer wirkungsvollen Governance und spürbaren Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende. Wir beleuchten wesentliche Erfolgsfaktoren moderner Digitalisierungsstrategien für Kommunen und teilen Erfahrungen aus realen Entwicklungsprozessen – von Vision und Reallabor bis hin zu Projektportfolio und handlungsfeldbezogenen Maßnahmen.