Umsatzsteuer & Rechtsprechung
Umsatzsteuer: EuGH-Urteil „XYRALITY“ (C-101/24) zu Dienstleistungskommission und unzutreffendem Steuerausweis
Bei Einschaltung Dritter in die Erbringung einer (elektronischen) Dienstleistung via Appstore kann nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – auch für Zeiträume vor 2015 – eine sog. Leistungskette fingiert werden. In diesen Fällen erbringt im Rahmen der fingierten Verkaufskommission der Kommittent (z. B. der App-Entwickler) die Dienstleistung an den Kommissionär (Appstore), und der Appstore wiederum eine Dienstleistung an den Endnutzer.
Im Rahmen dieses Urteils bestätigt der EuGH zudem, dass eine Steuerschuld nach § 14c UStG nur dann entsteht, wenn der unzutreffende Steuerausweis zu einer Gefährdung des Steueraufkommens führt. Dies ist bei Privatkunden nicht der Fall, sodass keine entsprechende Steuerschuld für den Rechnungsaussteller entsteht.