Die Frist wurde auf den 30. Juni 2023 verlängert. Im Einzelfall ist eine Verlängerung der Abgabefrist auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023 möglich.
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Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe wurden in der Regel auf Grundlage von Umsatzprognosen und geschätzten Kosten bewilligt. Aus diesem Grund ist eine Schlussabrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Umsätze und Fixkosten durch einen prüfenden Dritten abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnung wurde auf den 30. Juni 2023 verlängert. Im Einzelfall ist eine Verlängerung der Abgabefrist auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023 ggf. möglich.

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