Bereits stattgefunden Donnerstag, 9. März 2023

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist da. Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Regelwerk für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 erweitert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Organisationen mit mindestens 1.000 Beschäftigten – sie sollten die verbleibende Zeit unbedingt nutzen, um sich sorgfältig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Das LkSG verpflichtet betroffene Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette. Hierzu definiert es zahlreiche Sorgfaltspflichten, die verschiedenste betriebliche Bereiche betreffen. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Bußgelder sowie den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Unsere Beratungspraxis zeigt, dass sowohl solche Organisationen, für die das Gesetz bereits gilt, als auch solche, für die es erst in Zukunft relevant wird, noch vor diversen Herausforderungen stehen und bei der Umsetzung oft noch Optimierungsbedarf besteht.

Wir erläutern  die Kernelemente des LkSG, erörtern die Schnittstellen zwischen dem LkSG und weiteren ESG-Regularien (wie etwa  dem europäischen Lieferkettengesetz oder der CSRD) und zeigen konkreten Handlungsbedarf sowie Umsetzungsbeispiele für Unternehmen auf. Darüber hinaus stellen wir Möglichkeiten zur Integration in bestehende Governance-Systeme vor und gehen auf typische Fragestellungen aus Implementierungsprojekten ein. Dabei fokussieren wir uns auf die Risikoanalyse und die Ableitung von zielführenden Maßnahmen.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Melden Sie sich jetzt an.

Unsere Referenten:

Christoph Wunsch
Partner

Christoph Wunsch ist Partner im Bereich Audit & Assurance und leitet den Bereich Business Risk & Forensic Services. Er unterstützt namhafte mittelständische und börsennotierte Unternehmen national wie international in präventiven und reaktiven Maßnahmen.

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