Aktuelle Anforderungen an Cyber-Resilienz, Governance und Aufsicht
Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Cybersicherheit nehmen kontinuierlich zu. Mit Regelwerken wie DORA, NIS-2 und CRA hat der europäische Gesetzgeber in den vergangenen Jahren weitreichende Vorgaben zur Stärkung der Cyber-Resilienz geschaffen.
Diese betreffen unter anderem die Etablierung angemessener Risikomanagement- und Governance-Strukturen, Dokumentations- und Meldepflichten sowie den Umgang mit IKT-Drittdienstleistern. Cybersicherheit wird damit zunehmend zur Aufgabe der Unternehmensleitung – und auch für Aufsichtsräte ergeben sich konkrete Anforderungen.
Im Rahmen des virtuellen „Ask me Anything“ beleuchtet unser Experte Marco Müller-ter Jung, welche Bedeutung die aktuelle Cybersicherheitsregulierung für Aufsichtsräte hat, welche Verantwortung ihnen für die Cyber-Resilienz eines Unternehmens zukommt und welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer Kontrollfunktion berücksichtigen sollten.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem fea Aufsichtsratsverband statt und bietet Ihnen die Möglichkeit, aktuelle Fragestellungen direkt mit unserem Experten zu diskutieren.
Informationen & Anmeldung
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie auf der Website des Veranstalters:
Zur Eventseite „Cybersicherheit - Die Pflichten des Aufsichtsrats - fea Aufsichtsratsverband“
