Wann eine IFRS-Umstellung relevant wird
Ein Börsengang, ein Uplisting, der Einstieg neuer Investoren, ein Unternehmenserwerb oder die zunehmende Internationalisierung können eine Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS erforderlich machen. Damit steigen zugleich die Anforderungen an Transparenz, Vergleichbarkeit und eine belastbare Finanzkommunikation.
Die IFRS-Einführung und Conversion betrifft weit mehr als einzelne Bilanzierungsfragen. Sie kann wesentliche Auswirkungen auf Umsatz, EBITDA, Eigenkapital und weitere Steuerungsgrößen haben und erfordert Anpassungen an Daten, Prozessen, Systemen und Kontrollen. Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit über Handlungsbedarf, Ressourcen und Zeitplan – und bildet die Grundlage für eine strukturierte sowie prüfungssichere Umsetzung.
Strukturiert von der lokalen Rechnungslegung zu IFRS
Wir identifizieren relevante IFRS-Themen, bewerten Auswirkungen und entwickeln einen realistischen Zeitplan.
Wir analysieren zentrale Bilanzierungsfragen und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar und prüfungssicher. Daraus entwickeln wir dann konkrete Umsetzungsschritte.
Wir setzen Bilanzierungsentscheidungen um und begleiten die Überleitung von lokaler Rechnungslegung zu IFRS – inklusive Bilanz, Gesamtergebnis-, Eigenkapital- und Kapitalflussrechnung sowie IFRS-Notes.
Leistungen und IFRS-Schwerpunkte
Von der vollständigen IFRS-Conversion bis zur Bearbeitung einzelner Bilanzierungsfragen: Wir unterstützen bei der fachlichen Analyse, der prüfungssicheren Dokumentation und der Umsetzung in Prozessen, Systemen und Abschlüssen. Neben dem IFRS 1 bedeuten erfahrungsgemäß die weiteren nachfolgend dargestellten Standard einen erhöhten Umstellungsaufwand.
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Häufig gestellte Fragen zu IFRS-Conversions
Eine IFRS-Conversion ist die strukturierte Umstellung der Rechnungslegung von einem bisherigen Rechnungslegungsrahmen – typischerweise HGB – auf die International Financial Reporting Standards (IFRS). Ziel ist es, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Reporting-Prozesse, Systeme, Kontenpläne, internen Kontrollen und Dokumentationen so anzupassen, dass ein prüfungssicherer IFRS-Abschluss erstellt werden kann.
Die Umstellung umfasst regelmäßig eine Analyse der für das Unternehmen relevanten Unterschiede zwischen bisheriger Rechnungslegung und IFRS, die Konzeption von konkreten Anpassungs- und Umstellungsschritten, deren Implementierung und, daraus abgeleitet, die Erstellung des ersten IFRS-Abschlusses inklusive Vergleichsperioden.
Eine Umstellung auf IFRS kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder sinnvoll sein. Typische Anlässe sind ein Börsengang, die Emission börsennotierter Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente, Reporting-Anforderungen innerhalb des Konzerns, ein Unternehmenserwerb durch internationale oder Private-Equity-Investoren sowie die Internationalisierung des Geschäftsmodells.
Darüber hinaus kann IFRS-Reporting sinnvoll sein, um die Vergleichbarkeit mit internationalen Wettbewerbern zu erhöhen, die Investorenkommunikation zu verbessern oder internes und externes Rechnungswesen stärker aneinander auszurichten.
Eine IFRS-Umstellung erfolgt idealerweise in einem strukturierten Projektansatz. Im ersten Schritt werden im Rahmen eines Quick Checks die wesentlichen Bilanzierungsfragen, Umstellungseffekte und Ressourcenbedarfe analysiert. Die Ergebnisse werden in einem Aktionsplan verdichtet und in einem Projektplan übergeleitet.
Den zweiten Schritt stellt eine Detailanalyse der für das umstellende Unternehmen relevanten Unterschiede zwischen lokaler Rechnungslegung (typischerweise HGB) und IFRS dar. Daraus werden konkrete Anpassungs- und Umsetzungsschritte abgeleitet.
Im dritten Schritt werden die Ergebnisse in der IFRS-Eröffnungsbilanz umgesetzt, die IFRS-Überleitung dokumentiert und der erste IFRS-Abschluss einschließlich Vergleichsperioden erstellt.
Die Dauer hängt wesentlich von Größe, Komplexität, Datenverfügbarkeit, Systemlandschaft, Anzahl der Gesellschaften, Umfang der relevanten IFRS-Themen und der Verfügbarkeit interner Ressourcen ab. Für eine strukturierte IFRS-Conversion ist typischerweise ein Zeitraum von etwa 6 bis 18 Monaten einzuplanen.
Bei kapitalmarktnahen Projekten, komplexen Konzernstrukturen, Unternehmensakquisitionen oder hohem Anpassungsbedarf in ERP-Systemen und Controlling-Prozessen sollte die Umstellung frühzeitig begonnen werden.
Die IFRS sind stärker investoren- und kapitalmarktorientiert, während das HGB stärker durch Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip und Ausschüttungsbemessung geprägt ist. Wichtige Unterschiede ergeben sich insbesondere bei Umsatzrealisierung, Leasingsverhältnissen und Finanzinstrumenten. Ebenso sind die Darstellungen und Angaben abweichend und betreffend die Notes deutlich umfangreicher als nach lokalem Recht.
IFRS 1 regelt die erstmalige Anwendung der IFRS und verlangt grundsätzlich eine retrospektive Anwendung der IFRS auf die IFRS-Eröffnungsbilanz. Das bedeutet, dass ein Unternehmen so bilanziert, als hätte es die IFRS schon immer angewendet, soweit IFRS 1 keine verpflichtenden Ausnahmen oder freiwilligen Erleichterungen vorsieht.
Besonders wichtig sind die Festlegung des Umstellungszeitpunkts, die Identifikation und Ausübung relevanter IFRS-1-Wahlrechte, die vollständige Dokumentation der IFRS-Überleitungen sowie die prüfungssichere Begründung der angewendeten Bilanzierungsentscheidungen. Der Abschlussprüfer sollte frühzeitig eingebunden werden.
Die IFRS-Eröffnungsbilanz ist der bilanzielle Startpunkt der IFRS-Rechnungslegung. Sie bildet die Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital zum Umstellungszeitpunkt nach IFRS ab und enthält die aus der Umstellung resultierenden Anpassungen gegenüber der bisherigen Rechnungslegung.
Sie ist zentral für die gesamte weitere IFRS-Berichterstattung, weil sie die Grundlage für Vergleichszahlen, Folgebewertungen und spätere Abschlüsse bildet. Deshalb sollte sie vollständig dokumentiert, nachvollziehbar übergeleitet und möglichst früh mit dem Abschlussprüfer abgestimmt werden.
Die Auswirkungen hängen vom Geschäftsmodell und den relevanten Bilanzierungsthemen ab. IFRS 15 beispielsweise kann Zeitpunkt und Höhe der Umsatzrealisierung verändern, insbesondere bei Mehrkomponentenverträgen, variabler Gegenleistung, langfristigen Projekten, Lizenzen oder Serviceelementen.
IFRS 16 kann als weiteres Beispiel angeführt werden. Die Anwendung erhöht das EBITDA, weil bisherige Miet- und Leasingaufwendungen beim Leasingnehmer häufig durch Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen ersetzt werden. Gleichzeitig steigen Bilanzsumme und Finanzverbindlichkeiten.
Ein weiteres Beispiel bietet IFRS 9. Die Anwendung tendiert dazu, das Eigenkapital zu verringern, weil das Modell der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss) eine frühzeitigere und häufig höhere Risikovorsorge auf Finanzinstrumente verlangt, als dies nach dem früheren Modell eingetretener Verluste (Incurred Loss) der Fall war. Gleichzeitig führt die stärkere Orientierung an beizulegenden Zeitwerten dazu, dass Wertschwankungen bestimmter Finanzinstrumente – je nach Kategorisierung – erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) oder erfolgswirksam erfasst werden und damit unmittelbar auf das Eigenkapital durchschlagen.
Ein IFRS Quick Check schafft frühzeitig Transparenz über relevante Bilanzierungsthemen, erwartete Umstellungseffekte, notwendige Ressourcen, Datenlücken und den realistischen Zeitplan. Er hilft, kritische Themen zu priorisieren und die Projektorganisation aufzusetzen.
Gerade bei kapitalmarktnahen Projekten ist der Quick Check ein wichtiger erster Schritt, um Risiken, Meilensteine und Abstimmungsbedarfe mit Vorstand, Aufsichtsrat, Investoren, Abschlussprüfer und weiteren Stakeholdern frühzeitig zu klären.
Accounting Memos – oder auch eine geschlossene IFRS-Rechnungslegungsrichtlinie für das berichtende Unternehmen – dokumentieren wesentliche Bilanzierungsentscheidungen prüfungssicher. Sie beschreiben den Sachverhalt, analysieren die einschlägigen IFRS-Anforderungen, würdigen Ermessensentscheidungen und leiten die konkrete bilanzielle Behandlung ab.
Eine Dokumentation ist besonders wichtig bei komplexen Themen wie beispielsweise Umsatzrealisierung, Leasingoder Finanzinstrumenten.. Eine gute Memo-Dokumentation reduziert Abstimmungsaufwand mit dem Abschlussprüfer oder anderen externen Behörden (z.B. BaFin) und erhöht die Qualität und Nachvollziehbarkeit der IFRS-Umstellung. Zudem sichert es das nachhaltige Wissen im Unternehmen, auch wenn handelnde Personen ausscheiden.
Typische Stolpersteine sind eine zu späte Projektinitiierung, unzureichende Ressourcen, fehlende Daten im ERP-System, nicht abgestimmte Kontenpläne, unklare Verantwortlichkeiten, unvollständige Vertragsanalysen und eine zu späte Einbindung des Abschlussprüfers.
Auch das Change Management wird häufig unterschätzt: IFRS betrifft nicht nur das Accounting, sondern auch Controlling, Steuern, Treasury, Legal, Investor Relations, IT und operative Geschäftsbereiche.
Grant Thornton unterstützt Unternehmen entlang des gesamten Umstellungsprozesses: vom IFRS Quick Check über IFRS-Abweichungsanalysen, Accounting Memos und Schulungen bis zur IFRS-Eröffnungsbilanz und zum ersten IFRS-Abschluss. Ziel ist eine prüfungssichere, termingerechte und pragmatisch umsetzbare IFRS-Conversion.
Der Beratungsansatz verbindet technische IFRS-Expertise mit praktischer Umsetzungserfahrung in Prozessen, Systemen, Kontrollen und Finanzkommunikation. So wird nicht nur der erste IFRS-Abschluss erstellt, sondern zugleich IFRS-Know-how im Unternehmen aufgebaut.
Ja, grundsätzlich ist ein Wechsel von IFRS zurück zu HGB möglich, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der IFRS besteht. Insbesondere nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können für ihren Konzernabschluss häufig zwischen IFRS und HGB wählen. Entfallen die Gründe für die IFRS-Anwendung, etwa Konzernreporting-Anforderungen, Investorenvorgaben oder eine Kapitalmarktorientierung, kann ein Unternehmen wieder auf die Rechnungslegung nach HGB umstellen. Dabei sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die Vorgaben des HGB anzupassen, was zu Änderungen bei Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital und Ergebnis führen kann. Für die Rückumstellung existiert jedoch kein spezielles Regelwerk vergleichbar mit IFRS 1, sodass die Rechnungslegung wieder vollständig an die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB anzupassen ist.
Die praktische Umsetzung einer solchen Rückumstellung ist jedoch regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden, da sämtliche Unterschiede zwischen IFRS und HGB analysiert, bewertet und dokumentiert werden müssen. Insbesondere bei komplexen Konzernstrukturen, Finanzinstrumenten oder Leasingverhältnissen können sich umfangreiche Anpassungsbedarfe ergeben. Eine frühzeitige Planung und strukturierte Begleitung des Projekts sind daher entscheidend, um eine prüfungssichere und effiziente Umstellung sicherzustellen. Gerne unterstützen wir Unternehmen bei der Analyse der Auswirkungen sowie bei der Planung und Umsetzung einer Rückkehr von IFRS zu HGB.
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