Wir machen Werte greifbar.

Den Wert einer Akquisition sichtbar machen

Jede Akquisition basiert auf Erwartungen an die Zukunft: wertvolle Kundenbeziehungen, innovative Technologien, etablierte Produkt- und Unternehmensmarken oder der Zugang zu neuen Märkten. Eine Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, PPA) macht diese Werttreiber transparent und schafft die Grundlage für eine nachvollziehbare finanzielle Abbildung der Transaktion.

Grant Thornton unterstützt Investoren, Unternehmensgruppen und Private-Equity-Gesellschaften dabei, die im Rahmen einer Transaktion erworbenen Vermögenswerte zu identifizieren, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dabei begleiten wir Kaufpreisallokationen nach Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS), handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) sowie für steuerliche Zwecke. Wir verbinden dabei Bewertungsexpertise, Transaktionserfahrung und Rechnungslegungs-Know-how zu praxisnahen und prüfungssicheren Lösungen.

Weil eine gute PPA mehr braucht als Bewertungswissen.

Denn am Ende muss nicht nur die Bewertung stimmen, sondern auch der Prozess bis zum prüfungssicheren Ergebnis.
HGB, IFRS und darüber hinaus

Sicher in jedem Rechnungslegungsrahmen

Wir begleiten Kaufpreisallokationen nach IFRS, HGB und steuerlichen Vorgaben – von der Pre-Deal-Analyse bis zur bilanziellen Folgebewertung.

Bereits vor Abschluss einer Transaktion unterstützen wir Sie dabei, die bilanziellen und ergebniswirksamen Auswirkungen einer geplanten Akquisition besser zu verstehen und abzuschätzen.

Typische Fragestellungen sind:

  • Welche immateriellen Vermögenswerte werden voraussichtlich identifiziert?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich auf das zukünftige Ergebnis?
  • Mit welcher Höhe des Goodwills ist zu rechnen?
  • Wie verändern sich zentrale Finanzkennzahlen nach dem Erwerb?

 Nach Vollzug der Transaktion begleiten wir Sie durch den gesamten PPA-Prozess:

  • Analyse der Transaktionsstruktur, des Kaufvertrags, der Unternehmensplanung sowie der finanziellen und operativen Werttreiber des Targets einschließlich komplexer Kaufpreisbestandteile (z. B. Earn-outs)
  • Identifikation erworbener Vermögenswerte und Schulden gemeinsam mit Ihnen
  • Bewertung materieller und immaterieller Vermögenswerte, wie Intellectual Property, marketing- und kundenbezogene Vermögenswerte, zum Fair Value nach anerkannten Bewertungsverfahren
  • Ableitung belastbarer Bewertungsparameter – einschließlich WACC, Nutzungsdauern, Wachstums- und Abschmelzraten sowie marktbasierter Annahmen
  • Ermittlung von Goodwill und latenten Steuern
  • Abstimmung mit Ihnen und vollständige Dokumentation der Ergebnnisse
  • Unterstützung bei der Abstimmung mit Management, Investoren und Abschlussprüfern

Auch nach Abschluss der Kaufpreisallokation stehen wir Ihnen zur Seite, unter anderem bei:

  • Impairment-Tests
  • Folgebewertungen und Aktualisierungen
  • Reporting- und Disclosure-Anforderungen

Häufige Fragen zur Kaufpreisallokation (PPA)

Die PPA legt fest, wie der Kaufpreis auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden verteilt wird. Damit beeinflusst sie künftige Abschreibungen, Impairment-Tests und zentrale Ergebniskennzahlen.

Eine professionell durchgeführte Kaufpreisallokation schafft:

  • Transparenz über die erworbenen Vermögenswerte und Werttreiber
  • Klarheit über zukünftige Ergebniswirkungen
  • eine belastbare Grundlage für Reporting und Integration
  • Sicherheit in der Abstimmung mit Management, Investoren und Abschlussprüfern
  • Schutz vor späteren bilanziellen Überraschungen

Wir unterstützen Sie bei Kaufpreisallokationen und damit verbundenen Bewertungen nach IFRS und HGB sowie für steuerliche Zwecke. Dazu zählen insbesondere IFRS 3, IAS 38, IAS 36 und DRS 23. Auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen berücksichtigen wir die jeweils relevanten Rechnungslegungsvorgaben.

Idealerweise wird die PPA frühzeitig vorbereitet – bei Bedarf bereits vor dem Closing. Eine Pre-Deal-PPA macht mögliche Auswirkungen auf Goodwill, Abschreibungen und Ergebniskennzahlen früh sichtbar. Die finale Kaufpreisallokation erfolgt nach Vollzug der Transaktion auf Basis der dann verfügbaren Informationen.

Art und Umfang der Unterlagen hängen von der Transaktion ab. Typischerweise benötigen wir:

  • Kaufvertrag und Informationen zur Transaktionsstruktur
  • Kaufpreisbestandteile, einschließlich möglicher Earn-outs
  • Unternehmensplanung und aktuelle Finanzdaten
  • Informationen zu Produkten, Kunden, Technologien und Marken
  • Angaben zu bestehenden Vermögenswerten und Schulden
  • relevante Verträge und steuerliche Informationen

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, stimmen wir zu Projektbeginn gezielt mit Ihnen ab.

Die Dauer richtet sich nach Größe und Komplexität der Transaktion, der Anzahl der zu bewertenden Vermögenswerte und der Verfügbarkeit der benötigten Informationen. In vielen Fällen lässt sich eine PPA innerhalb weniger Wochen abschließen. Ein frühzeitiger Projektstart und klar definierte Abstimmungswege können den Prozess deutlich beschleunigen.

HGB und IFRS unterscheiden sich unter anderem bei Ansatz, Bewertung und Folgebilanzierung einzelner Vermögenswerte sowie beim Umgang mit dem Goodwill. Besonders relevant:

  • welche immateriellen Vermögenswerte separat angesetzt werden
  • wie Nutzungsdauern und Abschreibungen bestimmt werden
  • wie latente Steuern berücksichtigt werden
  • wie der verbleibende Goodwill bilanziert und später überprüft wird

Nach IFRS wird der Goodwill grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben, sondern regelmäßig auf Wertminderung geprüft. Nach HGB wird er hingegen über seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Ist diese nicht verlässlich schätzbar, sieht das HGB einen Zeitraum von zehn Jahren vor.

Wir berücksichtigen die jeweiligen Anforderungen von Beginn an und richten Vorgehen und Dokumentation am relevanten Rechnungslegungsstandard aus.

Stille Reserven sind Wertunterschiede, die in der bisherigen Bilanz des erworbenen Unternehmens nicht oder nicht vollständig sichtbar sind. Sie entstehen, wenn der aktuelle Wert eines Vermögenswerts über seinem Buchwert liegt.

Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden solche Wertunterschiede identifiziert und – abhängig vom anzuwendenden Rechnungslegungsstandard – durch eine Neubewertung aufgedeckt. Stille Reserven können beispielsweise in Immobilien, Technologien, Marken oder Kundenbeziehungen liegen.

Vereinfachtes Beispiel: Eine Immobilie ist mit 2 Millionen Euro bilanziert, hat zum Erwerbszeitpunkt aber einen Wert von 3 Millionen Euro. Die stille Reserve beträgt 1 Million Euro.

Der Goodwill ist der Teil des Kaufpreises, der nach der Bewertung und Verteilung auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden verbleibt. Er bildet wirtschaftliche Vorteile ab, die nicht einzeln als Vermögenswerte angesetzt werden können – beispielsweise erwartete Synergien, künftige Marktchancen oder das Know-how der Belegschaft.

Vereinfacht gilt:

Kaufpreis minus neu bewertetes Nettovermögen = Goodwill

Die Höhe des Goodwills beeinflusst auch die Folgebilanzierung: Nach IFRS wird er nicht planmäßig abgeschrieben, sondern regelmäßig auf Wertminderung geprüft. Nach HGB wird er grundsätzlich über seine voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.