Wenn Ermessensspielräume Klarheit erfordern
Die Rechnungslegung nach HGB und IFRS ist von zahlreichen Ermessens-, Beurteilungs- und Auslegungsspielräumen geprägt. Bei bilanziellen Grundsatzfragen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite ist eine ausschließlich interne Meinungsbildung daher häufig nicht hinreichend belastbar.
Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsorgane ebenso wie begleitende Rechtsberater benötigen in diesen Situationen eine fundierte, dokumentierte und methodisch belastbare Beurteilung durch einen sachverständigen Dritten.
Typische Anlässe
Bei strittigen Bilanzierungsfragen gegenüber Aufsichtsinstanzen oder im Austausch mit dem Abschlussprüfer.
Bei bilanziellen Grundsatzentscheidungen und Auseinandersetzungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite.
Wenn Rechnungslegungsfragen in Verfahren vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten fachlich fundiert beurteilt werden müssen.
Neutral beurteilen. Fundiert argumentieren.
Neutraler Dritter
Wir untersuchen den Sachverhalt unabhängig von den Interessen der beteiligten Parteien und entwickeln eine objektiv hergeleitete Beurteilung – insbesondere im Rahmen eines Schiedsgutachtens.
Parteigutachter
Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Analyse Ihrer Position und entwickeln methodisch belastbare und nachvollziehbare Argumentationslinien.
Gutachterliche Unterstützung nach Maß
Wir erstellen fundierte Gutachten zu ausgewählten Einzelfragen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Komplexe Sachverhalte werden umfassend analysiert und methodisch nachvollziehbar beurteilt.
- Theoretische Fundierung des Bilanzierungssachverhalts
- Analyse der einschlägigen Rechnungslegungsnormen
- Einordnung in den aktuellen fachlichen Diskussionsstand
- Nachvollziehbare Herleitung und Dokumentation
Als neutraler Dritter klären wir strittige Tatsachen- und Auslegungsfragen. Je nach Vereinbarung kann das Ergebnis für die beteiligten Parteien bindende Wirkung entfalten.
- Unabhängige und unparteiische Beurteilung
- Eindeutige Abgrenzung der Fragestellung
- Transparente Tatsachen- und Methodengrundlage
- Klare und nachvollziehbare Ergebnisdarstellung
Bei klar abgegrenzten Einzelfragen bieten wir eine fokussierte fachliche Beurteilung. Sie schafft eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, Diskussionen mit Dritten oder die weitere rechtliche Beratung.
- Konzentration auf ausgewählte Bilanzierungsfragen
- Kompakte Würdigung der relevanten Grundlagen
- Fachliche Absicherung interner Entscheidungen
- Adressatengerechte Aufbereitung der Ergebnisse
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Häufige Fragen - Wissenswertes auf einen Blick
Ein Sachverständigengutachten bietet sich an, wenn komplexe Bilanzierungsfragen unabhängig analysiert und fachlich belastbar dokumentiert werden sollen – etwa zur Absicherung wesentlicher Entscheidungen oder bei unterschiedlichen Auffassungen.
Beim Schiedsgutachten werden wir als neutraler Dritter tätig. Wir beurteilen eine klar abgegrenzte Streitfrage unabhängig von den Interessen der Parteien. Je nach zugrunde liegender Vereinbarung kann das Ergebnis für die Beteiligten bindende Wirkung entfalten.
Wir bearbeiten ausgewählte Fragen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Dazu gehören insbesondere komplexe Bilanzierungssachverhalte sowie strittige Tatsachen-, Bewertungs- und Auslegungsfragen.
Unsere Gutachten können zur fachlichen Unterstützung in Enforcement-Verfahren, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten erstellt werden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.
Vor der Beauftragung klären wir unsere Rolle und prüfen mögliche Interessenkonflikte. Sämtliche Informationen und Unterlagen werden konsequent vertraulich behandelt.