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Managerhaftung

Wir verfügen über fundierte Expertise im Bereich des Wirtschaftshaftungsrechts.

Die Anwälte unserer interdisziplinär besetzten Praxisgruppe haben in den letzten Jahren unsere Mandanten in einigen der größten Managerhaftungsprozesse der deutschen Unternehmensgeschichte vertreten und genießen bei Mandanten und Wettbewerbern gleichermaßen hohes Ansehen. Unser umfassendes Verständnis des Wirtschaftshaftungsrechts schließt dabei Mandate der Innen- und der Außenhaftung von Unternehmen oder Organträgern (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte) wegen Verletzung von Geschäftsführungspflichten beispielsweise bei der Akquisition von Zielunternehmen oder sonstigen risikobehafteten unternehmerischen Entscheidungen ebenso mit ein wie die Informationsdeliktshaftung wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publikationspflichten.

  • Abwehr und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsräte
  • Abwehr und Durchsetzung von Außenhaftungsansprüchen für und gegen Unternehmen oder Organmitglieder
  • Beratung zu Strategien der Haftungsvermeidung und Vermögenssicherung von Geschäftsleitern (Asset Protection)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Innen- und Außenhaftung von Unternehmen oder Organen
  • Schulung von Management und Mitarbeitern zu Haftungs- und Compliancethemen
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