Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Situationen proaktiv den Kontakt zu den Finanzbehörden zu suchen. Die Verpflichtung umfasst Situationen, bei Unsicherheiten zu Arbeitgeberpflichten, oder wenn Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen nachträglich feststellen, dass der Lohnabzug unzutreffend erfolgt ist (sog. Selbstanzeige).
Anträge auf Erteilung einer Anrufungsauskunft geben Rechtssicherheit. Die positive Wirkung tritt jedoch nur bei vollständiger Sachverhaltsdarstellung ein. Eine fundierte Begründung des Antrags erhöht die Erfolgsaussichten. Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen internen Schritten, der Antragstellung und der Umsetzung.
Ein wesentliches Element einer erfolgreichen Selbstanzeige ist die vollständige Erfassung und Berechnung der zutreffenden Steuerschuld. Hinzu tritt häufig ein hoher Zeitdruck, um dem Erfordernis der „Unverzüglichkeit“ genüge zu tun. Unsere Expertinnen und Experten analysieren für Sie die maßgeblichen Sachverhalte, führen die erforderlichen Evaluationen durch und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Schnittstellen zu sozialversicherungsrechtlichen oder umsatzsteuerlichen Fragestellungen sprechen wir an. Ein koordinierter Ansatz mit dem verfahrensrechtlichen Beratungsteam ist für uns selbstverständlich.