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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in Deutschland seit mehr als 20 Jahren eine zentrale Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Zur Fortentwicklung der entsprechenden Rahmenbedingungen soll das geltende Gesetz aus dem Jahre 2017 durch ein grundlegend weiterentwickeltes EEG ersetzt werden, das den Klimawandel berücksichtigt („RegE-EEG 2021“). Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 23. September 2020 verabschiedet. Das EEG 2021 wird jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Geplant ist, dass das Gesetz in weiten Teilen zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Der RegE-EEG 2021 enthält in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im Kern folgende Regelungen:
- Die für den Erfolg des BesAR-Antrages notwendige Stromkostenintensität (SKI) bei Liste 1-Unternehmen vermindert sich im Antragsjahr 2021 auf 13%. In den nachfolgenden Jahren vermindert sich die SKI um jeweils einen Prozentpunkt und beträgt ab 2024 dauerhaft 11%.
- Die Begrenzung der EEG-Umlage wird, unabhängig von der Listenzuordnung, auf 15% vereinheitlicht.
- Die bisherige Anlage 3 (Angaben zu den EEG-Umlagen für die Strommengen nach § 6 Absatz 2 Nummer 5 DSPV) entfällt.
- Zukünftig müssen die Zertifikate o.ä. zu Energieeffizienzsystemen nicht mehr bis zum Ende der Ausschlussfrist (in der Regel 30. Juni) mit hochgeladen werden; damit wird die Verfristung des Antrages vermieden. Das Energieeffizienzsystem muss aber unverändert betrieben und dem BAFA auch weiterhin nachgewiesen werden.
- Die gravierendsten Änderungen ergeben sich aber aus den Übergangsregelungen in § 103 RegE-EEG 2021. Danach werden aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Antragsstellers nur noch zwei Jahre nach Wahl des Unternehmens für die Ermittlung der durchschnittlichen Bruttowertschöpfung angesetzt (Beispiel: letzte drei Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018; Ansatz nach Wahl 2020, 2019 oder 2019, 2018 oder 2020, 2018). Der Ansatz von drei Geschäftsjahren ist danach aber nicht mehr vorgesehen.
- Zum Nachweis des Mindestverbrauchs von 1 GWh (generelle Antragsberechtigung) kann im Antragsjahr 2021 auch auf das letzte vor dem 1. Januar 2020 endende Geschäftsjahr zurückgegriffen werden.
Praxishinweis
Dies sind derzeit die wesentlichen Veränderungen aus dem Regierungsentwurf. Aus unserer Sicht werden jedoch nicht alle relevanten Aspekte hierin geregelt; auch aus diesem Grunde erwarten wir noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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