Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) schafft der Gesetzgeber einen neuen Rahmen zur Sicherung der Stromversorgung in einem zunehmend von erneuerbaren Energien geprägten Energiesystem. Das StromVKG ist neulich am 22.07.2026 in Kraft getreten. Neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken können auch Batteriespeicher an den vorgesehenen Ausschreibungen teilnehmen. Damit erhalten Batteriespeicher erstmals Zugang zu zusätzlichen Erlösmöglichkeiten durch Kapazitätszahlungen. Doch welche Ausschreibungssegmente sind tatsächlich attraktiv und welche regulatorischen Hürden bestehen?
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Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend reformiert. Das oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Regelwerk setzt auf mehr Technologieoffenheit und verändert zentrale Vorgaben für die Wärmeversorgung. Doch welche konkreten Änderungen bringt das GModG – und was bedeutet das für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen?
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umfassend überarbeitet werden. Geplant ist eine umfangreiche Aufwandsreduzierung für viele Unternehmen mit der Reduzierung vieler Grenzwerte und Meldepflichten auf die Vorgaben gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Eine Umsetzung in deutsches Recht hätte bereits zum 11. Oktober 2025 erfolgen müssen, mit Blick auf das durch die EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ist mit einem zeitnahen Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens und Inkrafttreten der angepassten Gesetze zu rechnen.
Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde jüngst erweitert: Neue beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren sind hinzugekommen, und Unternehmen erhalten zusätzliche Möglichkeiten zur Beantragung von Beihilfen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Juni 2026 ist zugleich die Antragsfrist gestartet. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, Fristen und daraus resultierenden Handlungsbedarfe.
Neue Regeln zur Stromsteuerbefreiung ab 2026: Änderungen bei Anträgen, Anlagenbegriff und Pflichten für Betreiber von PV-, Wind- und KWK-Anlagen. Was betroffene Unternehmen jetzt über die Reform wissen müssen.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Gewerbesteuer aus. In der Praxis wirft insbesondere die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) bei öffentlich rechtlichen Nutzungsbefugnissen regelmäßig Abgrenzungsfragen auf. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen als Aufwendungen für die Überlassung von Rechten im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind – und wann lediglich eine Erlaubnis ohne eigenständigen Vermögenswert vorliegt.
Mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU Kommission ist der Weg für den Industriestrompreis in Deutschland frei. Die finale Förderrichtlinie wird zeitnah erwartet. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorbereiten und mögliche Anpassungen durch den neuen TICEF Rahmen im Blick behalten.
CBAM markiert einen Wendepunkt im internationalen Handel: CO₂-Kosten werden zum festen Bestandteil von Importentscheidungen. Unternehmen müssen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern ihre Lieferketten, Preisstrategien und Governance-Strukturen neu ausrichten. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Entwicklungen und strategischen Implikationen im Überblick.
Die Europäische Kommission hat mit Mitteilung vom 23. Dezember 2025 die EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) umfassend überarbeitet. Die Änderungen führen zu einer spürbaren Erweiterung der Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen und vergrößern zugleich den Kreis der potenziell antragsberechtigten Branchen erheblich.
Der geplante Ausstieg aus der Erdgasversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung bestehender Erdgasinfrastrukturen – dies betrifft insbesondere die Gasnetze. Vor diesem Hintergrund stehen viele Netzbetreiber zunehmend vor der Frage, wie Gasnetze bilanziell zu behandeln sind, wenn sich ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer verkürzt oder ein Rückbau bzw. eine Stilllegung absehbar wird.
Die Landeskartellbehörde NRW hat kürzlich eine Sektoruntersuchung mit Erlösabfrage im Bereich Fernwärme durchgeführt. Das Ziel: Es sollen missbräuchliche Ausnutzungen von marktbeherrschenden Stellungen durch Wärmeversorger identifiziert werden. Die neuerliche Untersuchung der Kartellbehörde umfasst den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang November einen ersten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets veröffentlicht. Gegenstand des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung neuer Regelungen zur Zukunft der Gasnetze in Deutschland. Insbesondere ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen vorgesehen, die die rechtliche Grundlage für die zukünftige Umnutzung, Umwidmung oder auch die dauerhafte Außerbetriebnahme von Gasnetzen oder Teilen davon in Anbetracht eines perspektivisch zu erwartenden Rückgangs der Erdgasnachfrage bilden. Der zuletzt genannte Aspekt, also die künftigen Regelungen zur Stilllegung und zum Rückbau von örtlichen Gasverteilernetzen, soll nachfolgend näher analysiert werden.