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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat das 1. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Neben weiteren steuerlichen Regelungen, zum Beispiel zum Verlustrücktrag, hat die Länderkammer auch die gesetzliche Regelung des sogenannten Corona-Bonus beschlossen. Mit der Einführung des § 3 Nummer 11a EStG besteht nunmehr eine erhöhte Rechtsicherheit. Zudem hat die Finanzverwaltung ihre FAQ „Corona“ vom 5. Mai 2020 überarbeitet. Arbeitgebern und Arbeitnehmern bietet diese in der aktuellen Fassung vom 6. Juni 2020 einen ersten Überblick über die Auffassung der Finanzverwaltung bei Zweifelfragen im Zusammenhang mit der Gewährung des „Corona-Bonus“.
Intensiv setzt sich die Finanzverwaltung mit Fragestellungen auseinander, die das sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis betreffen. Durch den (weiterhin bestehenden) Verweis auf den Nichtanwendungserlass vom 5. Februar 2020 (BStBl. 2020 I S. 222) stellt die Finanzverwaltung klar, dass ihrer Auffassung nach die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (lesen Sie dazu unseren Beitrag vom 26. Februar 2020) auch in Bezug auf den „Corona-Bonus“ keine Anwendung finden soll. Konkret werden von der Finanzverwaltung - vergleichbar der bisherigen Fassung der FAQ Corona vom 5. Mai 2020 - folgende Fallgestaltungen angesprochen:
- Anwendung des § 3 Nummer 11a EStG (Corona-Bonus) anstatt üblicher Sonderzahlungen
- Anwendung des § 3 Nummer 11a EStG (Corona-Bonus) anstatt sonstiger freiwilliger Sonderzahlungen
- Einbeziehung des Corona-Bonus in Abfindungsvereinbarungen
- Zusammenspiel von Kurzarbeitergeld und steuerfreien Leistungen nach § 3 Nummer 11 EStG
- Behandlung des Corona-Bonus im Lohnkonto und in der Einkommensteuererklärung
Die Klarstellungen der Finanzverwaltungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Leider beinhalten die FAQs zum Teil jedoch noch recht allgemeine Aussagen. Wünschenswerte Klarstellungen sind in der Neufassung nicht erfolgt. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Verweis auf das Zusätzlichkeitserfordernis ist eine lohnsteuerliche und arbeitsrechtliche Prüfung der bisherigen Ansprüche zwingend erforderlich, um Beanstandungen in zukünftigen Lohnsteuer-Außenprüfungen zu vermeiden.
Neu in der aktuellen Fassung ist der ausdrückliche Hinweis, dass der „Corona-Bonus“ nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Arbeitnehmer haben daher bei der Einkommensteuerveranlagung (anders als beim Kurzarbeitergeld) keine Nachzahlung durch die Berücksichtigung der Zahlung bei der Ermittlung des Steuersatzes zu befürchten.
Praxishinweis
Arbeitgeber sollten daher im Einzelfall prüfen, ob eine steuerfreie Gewährung in Betracht kommt. Zwar stellt die Finanzverwaltung beim Nachweis des Veranlassungszusammenhangs zwischen Bonusgewährung und der Corona-Pandemie geringe Anforderungen, allerdings ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht jede Gestaltung von der gesetzlichen Neuregelung gedeckt. Hohe Anforderungen bestehen im Hinblick auf den Nachweis, dass die Steuerbefreiung nicht anstatt bisher im Unternehmen bestehender Sonderzahlungen oder Benefitprogramme genutzt wird.

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