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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Sustainability Strategy
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) ist am 14. August 2020 in Kraft getreten. Einzelheiten zum Gesetz finden Sie hier. Schon seit Beginn des Jahres gab es umfangreiche Kritik an dem Entwurf, die sich unter anderem gegen ein zu starkes Abweichen von den Empfehlungen der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) hinsichtlich der Ausstiegspfade und die ungleiche Behandlung von Braunkohle und Steinkohle richtete. Zugleich wurden die finanziellen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung in der enthaltenen KWKG-Novelle als nicht ausreichend bemängelt.
Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf erfolgten allerdings lediglich punktuell und betrafen vor allem Regelungen zum Ausstieg aus der Steinkohleverstromung. So sollen Steinkohlekraftwerke über Ausschreibungen nun im Zeitraum bis 2027 stillgelegt werden und die Höchstpreise für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken für die Zieljahre 2024 bis 2026 werden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf erhöht.
Das Essener Unternehmen Steag ist zwischenzeitlich mit seinem Eilantrag gegen den Kohleausstieg mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. August gescheitert. Die Ablehnung des Antrags beruhte jedoch nicht auf inhaltlichen Fragestellungen des Kohleausstiegs, sondern wurde vielmehr damit begründet, dass sich das Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz der Öffentlichen Hand befindet, nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG nicht auf Grundrechte berufen kann.
Das Kohleausstiegsgesetz nennt Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Braunkohlekraftwerken von insgesamt 4,35 Milliarden Euro. Einzelheiten zur Umsetzung dieser Entschädigungszahlungen sind im Rahmen eines sogenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages enthalten, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BMWi) und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke verhandelt wurde und im Entwurf vorliegt. Kritik an den Regelungen gab es unter anderem hinsichtlich fehlender Transparenz über die Ermittlung der Höhe der Entschädigungszahlungen und der Regelungen zur Sicherstellung der zweckgerichteten zukünftigen Verwendung der Entschädigungen. Abhilfe könnte hier aus betriebswirtschaftlicher Sicht die regelmäßige Erstellung von zahlungsstrombezogenen Verwendungsrechnungen schaffen, in denen den jährlichen Einnahmen aus den Entschädigungszahlungen die Ausgaben für die Stilllegung der Braunkohleanlagen und der Tagebaue gegenübergestellt werden.
Es bleibt abzuwarten, ob im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Ebenso steht die beihilferechtliche Prüfung der Regelungen durch die EU-Kommission noch aus. Hier wird zu entscheiden sein, ob die staatlichen Zahlungen an die Betreiber der Braunkohlekraftwerke und –tagebaue den Wettbewerb verzerren und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

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