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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere der Energiepreisentwicklung als Folge der Ukraine-Krise, wurde mit dem Dritten Entlastungspaket für die Arbeitgeber der gesetzliche Rahmen einer abgabenfreien, finanziellen Unterstützung der Beschäftigten geschaffen. Demnach können Leistungen zur Abmilderung der Inflationsauswirkungen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewährt werden. Die Inflationsausgleichsprämie, die grundsätzlich in zwei Teilbeträgen (IAP I und IAP II) gewährt wird, kann aufgeteilt in mehrere Beträge ausgezahlt werden und ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Da die Arbeitgeber in der konkreten Ausgestaltung dieser Leistung frei sind, gibt es verschiedene Aspekte, die in diese Überlegungen einbezogen werden sollten. Neben der Möglichkeit, die Inflationsausgleichsprämie als Instrument der Mitarbeitendenbindung zu nutzen, sollte die Zusage so gestaltet sein, dass die steuerlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Prämie, insbesondere die einmalige Gewährung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, beachtet werden. Dies bedeutet, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht auf einen bereits bestehenden Entgeltanspruch oder eine bereits vereinbarte zukünftige Erhöhung angerechnet werden darf. Orientierung zu dieser Frage können die zur sogenannten Corona-Prämie ergangenen Hinweise der Finanzverwaltung bieten.
IDW gibt Hinweise für bilanzielle Erfassung der Inflationsausgleichsprämie
Für die Abbildung der arbeitgeberseitigen Verpflichtung in der Rechnungslegung hat vor dem Hintergrund der möglichen Ausgestaltungen der Zusagen das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Hinweise entwickelt. Dabei wird neben Zusagen, die allein auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren, auch auf Regelungen, die sich aufgrund von Tarifverträgen ergeben, eingegangen. Wesentlich für die Frage der Höhe der zum Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Rückstellung beziehungsweise des Aufwandes des Geschäftsjahres, ist die Unterscheidung zwischen dem vom Arbeitgeber definierten Stichtag, an dem der Anspruch auf Investitionsausgleichsprämie entsteht, und der Zeitpunkt der Auszahlung. Soweit der Stichtag der Gewährung und die Auszahlung des ersten Teils der Inflationsausgleichsprämie bereits im Kalenderjahr 2022 erfolgt ist, ist der entsprechende Aufwand dem Geschäftsjahr 2022 zuzuordnen. Legt der Arbeitgeber einen Stichtag für die Entstehung des Anspruchs nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 fest, so bestehen zum Bilanzstichtag keine Verpflichtungen und insofern ist das Geschäftsjahr 2022 nicht durch einen Aufwand belastet. Soweit ein Stichtag für die Entstehung des Anspruchs vor dem Bilanzstichtag liegt und die Prämie ganz oder teilweise nach dem Bilanzstichtag ausgezahlt wird, stellt sich die Frage einer zeitanteiligen Berücksichtigung der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2022. Dabei ist der Beginn der zugrundeliegenden zwölfmonatigen Periode für das Entstehen der Verpflichtungen der 1. September 2022, da insofern die gesetzliche Grundlage für die Gewährung der Prämie rückwirkend in Kraft getreten ist. Je nach Ausgestaltung der Zusage wird eine zeitanteilige Berücksichtigung des Aufwands mit 4/12 oder der Gesamtbetrag des ersten Teils der Prämie dem Geschäftsjahr 2022 zuzuordnen sein.
Neben den gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung der Inflationsausgleichsprämie können sich weitere Kriterien für die Periodenzuordnung des Aufwands aus ggfs. zu beachtenden tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Insgesamt wird deutlich, dass die Frage der Periodenzuordnung sehr stark von den Inhalten der jeweiligen Zusage abhängig ist. Insofern ergeben sich hier Gestaltungsspielräume für die Bilanzierung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024.