-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Informiert der Streitverkündende in seiner Streitverkündung nicht über einen bevorstehenden Verhandlungstermin, gilt über die Lage des Rechtsstreits gemäß § 73 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vollständig informiert. Damit kommt der Streitverkündung weder eine materiell-rechtliche verjährungshemmende Wirkung noch eine prozessuale Interventionswirkung zu. Das hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.05.2024 (2 U 75/23) entschieden, vgl. IBRRS 2024, 2416.
Verjährung und Verjährungshemmung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in den §§ 194 ff. geregelt, dass und in welcher Zeit Ansprüche verjähren. Die Verjährung kann auch gehemmt werden, vgl. §§ 203 ff. BGB. Eine Verjährungshemmung tritt ein, wenn der Ablauf der Verjährungsfrist unterbrochen wird. Dazu gehören beispielsweise Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB oder andere gerichtliche Maßnahmen zwischen den streitenden Parteien, aber auch familiäre Zwischenfälle oder höhere Gewalt können zur Hemmung der Verjährung führen. Und wann endet eine Verjährungshemmung? Immer dann, wenn der hemmende Grund entfällt, wenn beispielsweise der hemmende Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien beendet ist.
Soweit zur grundlegenden rechtlichen Situation. Das OLG Düsseldorf hat im vorliegenden Fall die Rahmenbedingungen für eine Verjährungshemmung enger abgesteckt.
Hintergrund und Sachverhalt
Innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zwischen zwei Unternehmen wurde einem Dritten der Streit verkündet. Im Schriftsatz der Streitverkündung fehlte die Information über einen bevorstehenden Verhandlungstermin. Der Streitverkündung kam aber weder eine verjährungshemmende Wirkung noch eine Interventionswirkung zu, weil die Lage des Verfahrens gemäß § 73 Abs. 1 ZPO unvollständig angegeben wurde. Die Ansprüche verjährten. Der Anwalt haftete.
Um Ansprüche gegen Dritte zu sichern, muss die Verjährung dieser Ansprüche im Blick behalten werden. Um das zu erreichen, wird regelmäßig dem Dritten der Streit verkündet. Dadurch wird die Verjährung der Ansprüche gegen den Dritten gehemmt. Aber hier ist Vorsicht geboten,
- da nur einer zulässigen Streitverkündung die gewünschte verjährungshemmende Wirkung zukommt,
- die Zulässigkeit jedoch regelmäßig erst im Rahmen des Regressprozesses geprüft wird.
Entscheidung des OLG Düsseldorf
Nun hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.05.2024 entschieden, dass bereits die fehlende Information über einen anstehenden Verhandlungstermin dazu führt, dass die Lage des Rechtsstreits nicht ausreichend dargestellt ist. Die Voraussetzungen einer zulässigen Streitverkündung nach § 73 Abs. 1 ZPO sind damit nicht erfüllt: Die Streitverkündung ist unzulässig und entfaltet keine Wirkung. Die Verjährung der Ansprüche gegen den Empfänger der Streitverkündung wird nicht gehemmt, die Ansprüche verjähren, gehen unter und können nicht mehr geltend gemacht werden. Der Anwalt haftet.
Auswirkung auf die Praxis
Bereits die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.01.2022 zur Notwendigkeit des vollständigen Rubrums (Deckblatt der Akte mit relevanten Daten) bei der Streitverkündungsschrift hatte für Aufsehen und erhöhte Sorgfalt in der Anwaltschaft gesorgt. Indessen geht die Tendenz der Gerichte weiter: Die Zulässigkeit von Streitverkündungen wird hinsichtlich ihrer Voraussetzungen verschärft. Das hat weitreichende Folgen, da nur eine zulässige Streitverkündung verjährungshemmende Wirkung entfaltet.
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.