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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Fördern mit Plan: Der CISAF als Antwort auf globale Standortkonkurrenz
Die EU-Kommission hat Ende Juni 2025 den neuen beihilferechtlichen Rahmen für eine wettbewerbsfähige und saubere Industrie vorgestellt. Die Mitgliedstaaten sollen jetzt schnell, gezielt und in erheblichem Umfang staatliche Förderungen bereitstellen dürfen.
Diese Regelung trägt bereits erste Früchte: So hat die EU-Kommission bereits am 5. August 2025, also keine sechs Wochen nach Einführung des neuen Rahmenwerks, eine Beihilferegelung für Offshore-Windparks in Frankreich mit einem Volumen von 11 Milliarden Euro genehmigt. In Deutschland steht der Industriestrompreis in den Startlöchern, weitere umfassende Programme und Maßnahmen werden folgen. Ein Blick auf die Hintergründe lohnt also.
Clean Industrial Deal kurz erklärt
Erst im Februar 2025 hatte die EU-Kommission den allgemeinen Wirtschaftsplan für die Förderung der europäischen (verarbeitenden) Industrie veröffentlicht. Diese Policy, bekannt unter „Deal für eine saubere Industrie“ (Clean Industrial Deal), skizziert bereichsübergreifend konkrete EU-Maßnahmen mit den Zielen (saubere) Reindustrialisierung, Dekarbonisierung und Innovation. Der Business Case lautet also vereinfacht: Klimaneutrale Investitionen in energieintensive Branchen und Zukunftstechnologien.
Die Kommission identifiziert dafür drei zentrale Erfolgsfaktoren:
- Schnell wettbewerbsfähige Energiekosten sicherstellen
- Gezielte Nachfrageimpulse für saubere Technologien und Produkte
- Ausreichende Finanzierung der Energiewende.
Was ist CISAF?
Genau hier knüpft der nun verabschiedete „Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie“ („Clean Industrial Deal State Aid Framework“ – CISAF) an.
Der CISAF soll den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, staatliche Mittel zur Förderung der Ziele des Clean Industrial Deals überhaupt, und dann auch deutlich schneller als bislang möglich, an Unternehmen auszuzahlen.
Mitgliedstaaten dürfen und werden nun verschiedenste Förderungsmechanismen für Unternehmen auf Grundlage der Vorgaben des CISAF aufsetzen.
Warum ist der CISAF als beihilferechtlicher Rahmen überhaupt erforderlich?
Mitgliedstaaten dürfen wegen beihilferechtlichen Grundsätzen nicht ohne Weiteres Unternehmen aus staatlichen Mitteln begünstigen. Begünstigungen müssen von der EU-Kommission genehmigt oder auf einem Freistellungstatbestand beruhen. Der CISAF bietet Mitgliedstaaten daher einen Rahmen innerhalb des EU-Beihilferechts, um ihre Förderungen zum Clean Industrial Deal – wie etwa einen Industriestrompreis – vorab detailliert genehmigungsfähig zu gestalten. Dadurch wird das weiterhin notwendige Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt.
Das grundsätzliche Verbot von staatlicher Begünstigung im EU-Beihilferecht
Staatliche Beihilfen sind in der EU grundsätzlich verboten. Dieses Verbot dient dazu, Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt und Handelsbeeinträchtigungen zwischen den Mitgliedstaaten, die durch die gezielte staatliche Förderung entstehen können, vorzubeugen. Staatliche Gelder eines Mitgliedstaats sollen Unternehmen schlicht keine Vorteile gegenüber nicht geförderten Wettbewerbern (aus anderen Mitgliedstaaten) verschaffen.
Wann Beihilfen zulässig sind – und warum CISAF so wichtig ist
Gleichwohl existieren trotzdem zahlreiche staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten von Unternehmen. Es gibt grundsätzlich zwei Wege, Beihilfen zu legalisieren: Die Kommission genehmigt sie vorab oder sie sind bereits von einem Freistellungstatbestand (z.B. die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) erfasst.
Viele potenzielle Maßnahmen, die der CISAF adressiert, sind sowohl inhaltlich als auch der Höhe nach nicht von existierenden Freistellungstatbeständen erfasst und bedürfen weiterhin einer vorherigen Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission sowie der Genehmigung durch die Kommission.
Um Mitgliedstaaten die Aufsetzung genehmigungsfähiger Programme zu erleichtern, und um nicht zuletzt die teilweise jahrelange Prüfungsdauer deutlich zu beschleunigen, schafft die Kommission detaillierte Rahmenwerke. Wenn eine Maßnahme den Kriterien dieser Rahmenwerke entspricht, dann wird sie genehmigt. Ein solches Rahmenwerk ist auch der CISAF.
CISAF vs. bestehende Beihilferahmen
Zwar gab und gibt es bereits beihilferechtliche Rahmentatbestände, gerade hinsichtlich von Förderungen von Umwelt- und Klimaschutz. So gelten etwa die bereits existierenden Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen („KUEBLL“ - s. Mitteilung der Kommission 2022/C 80/01, Abl. C 80/1) weiter fort. Der befristete Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels wird dagegen durch den CISAF abgeschafft.
Diese Regelungen waren und sind aber nicht konkret auf den Clean Industrial Deal zugeschnitten. Insoweit liefert der CISAF zusätzliche Förderungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sind die anderen Regelungen teilweise deutlich genereller ausgestaltet, wohingegen der CISAF spezifische Kriterien vorgibt.
Beschleunigung durch Standardisierung – das „Tick-the-Box“-Prinzip
Dieser spezifische Ansatz erlaubt der Kommission deutlich schnellere Prüfungen. Wenn die konkreten Voraussetzungen aus dem CISAF erfüllt sind, muss sie, überspitzt formuliert, die vorgelegten Programme nur noch durchwinken („Tick-the-Box“).
Übersicht und Anwendungshinweise zum CISAF
Der CISAF setzt zumindest für die nächsten fünf Jahre den primären beihilferechtlichen Rahmen für diejenigen Förderungen, die mit den Zielen des Clean Industrial Deal im Einklang stehen.
Daher lohnt ein kurzer Blick auf die Struktur, welcher wir kurze Anwendungshinweise zum CISAF beifügen.
Struktur des CISAF im Überblick
In Kapitel 1 legt die Kommission die allgemeinen Hintergründe und Ziele des CISAF dar – vergleichbar mit den Erwägungsgründen in anderen EU-Rechtsakten. Kapitel 2 enthält Begriffsbestimmungen, auf die sich spätere nationale Förderprogramme voraussichtlich beziehen werden.
Kapitel 3 beschreibt die allgemeinen beihilferechtlichen Voraussetzungen. Diese gelten für alle durch den CISAF abgedeckten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:
- Der zwingende Anreizeffekt (Projekt darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen haben),
- der Ausschluss sogenannter Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS), und
- Regelungen zur Kumulierung mit anderen Beihilfen.
In den Kapiteln 4 bis 8 konkretisiert die Kommission diese Vorgaben für einzelne Themenfelder.
Die fünf Hauptförderbereiche im CISAF
Diese Hauptbereiche benennt die Kommission selbst in der begleitenden Pressemitteilung mit:
- Ausbau erneuerbarer Energien und verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe;
- befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher;
- Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen;
- Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in der EU; und
- Verringerung der Risiken von privaten Investitionen in ausgewählte CISAF-Bereiche.
Die Vorgaben zu diesen Hauptbereichen sind der entscheidende Rahmen, innerhalb dessen Grenzen Mitgliedstaaten ihre Beihilferegelungen entwerfen dürfen. Mit anderen Worten: Wenn die Förderungen diesen Voraussetzungen entsprechen, werden sie von der Kommission sehr zeitnah genehmigt werden.
Anwendungshinweise für Fördergeber und Unternehmen
- Genehmigung erforderlich: Wir weisen erneut darauf hin, dass allein auf Grundlage des CISAF keine Beihilfemaßnahmen gewährt werden dürfen. Die geplanten Maßnahmen müssen von den Mitgliedstaaten vorab bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden.
- Konkrete Beihilferegelungen entscheidend: Alleine durch die Existenz des CISAF gibt es noch keine Förderungen. Erst die konkreten Maßnahmen der Bundesregierung, der Länder oder der Kommunen geben Aufschluss über endgültige Fördervoraussetzungen und -bedingungen. Einen Umsetzungsbefehl für Mitgliedstaaten gibt es übrigens nicht. Beihilfen stehen ausschließlich in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Fördergebers.
- Orientierungs- und Auslegungshilfe CISAF: Der Text dieser zukünftigen Beihilferegelungen ist für Antragsteller entscheidend. Ein zusätzliches Verständnis auch des CISAF bietet Marktteilnehmern aber einige Vorteile: Optionale Szenarioplanungen von zukünftigen Modellen innerhalb der möglichen CISAF-Förderungen können mit Ansprechpartnern von Fördergebern erörtert werden. Darüber hinaus helfen die Hinweise und Begriffsbestimmungen aus dem CISAF bei der konkreten Antragstellung sowie beim Verständnis etwaiger Zuwendungsbescheide, da die mitgliedstaatlichen Regelungen zum Teil auf den CISAF verweisen werden.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Sollten aktuell Projekte geplant werden, die von möglichen CISAF-Förderungen profitieren könnten, kann es sich unter Umständen lohnen, noch keine verbindlichen Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen. Wir merken an, dass die meisten Förderungen aufgrund des notwendigen Anreizeffekts nicht zugunsten von Projekten gewährt werden, die unabhängig von etwaigen Beihilfen realisiert werden würden.
- Fortentwicklung CISAF zu erwarten: Die Regelungen des CISAF werden höchstwahrscheinlich fortgeschrieben. Darüber hinaus wird es sowohl Konkretisierungen durch die Kommission – etwa durch Empfehlungen, s. bereits die Empfehlung zu steuerlichen Anreizen aus Juli 2025 – als auch durch die Mitgliedstaaten geben. Hier lohnt es sich jedenfalls für alle Anwender, uptodate zu bleiben.
Fazit und Ausblick
Mit dem CISAF hat die EU-Kommission einen zentralen Baustein für die Umsetzung des Clean Industrial Deals geschaffen, und eröffnet damit neue beihilferechtliche Spielräume für gezielte, schnelle und effektive staatliche Förderung. Für Fördergeber wie Unternehmen gilt: Wer die Logik des CISAF versteht, kann sich frühzeitig und strategisch positionieren.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Beihilferegelungen – etwa zu Industriestrompreisen, Clean-Tech-Fertigung oder Investitionsanreizen – bleibt entscheidend für die Praxis.
In einem separaten Insight beleuchten wir die wichtigsten Themenfelder des CISAF im Detail, mit Blick auf Förderinhalte, Antragsvoraussetzungen und mögliche Anwendungsfälle.
Sie haben Fragen zur Anwendung des CISAF oder den darauf aufbauenden Fördermöglichkeiten?
Sprechen Sie uns gerne an – unsere Teams aus dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht, Public Sector Advisory und Tax beraten gerne umfassend und interdisziplinär.