Zahlreiche nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen, etwa im Rahmen des EU-Green-Deal, prägen maßgeblich die ESG-Aktivitäten der Unternehmen. Auch wenn regulatorische Anforderungen an die ESG-Berichterstattung nach CSRD/ESRS im Rahmen der Omnibus-Initiative der EU reduziert werden, bleiben zahlreiche andere heterogene ESG-bezogenen Verordnungen oder Richtlinien bestehen bzw. werden erst noch eingeführt. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind von diesen Vorgaben betroffen. Zur Bewältigung dieser Anforderungen empfiehlt sich daher auch für von der CSRD nicht mehr betroffene Unternehmen die Implementierung und Nutzung eines um die ESG erweiterten Compliance Management Systems (CMS). Die Hinzuziehung von Rahmenwerken zur (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichterstattung kann zudem einen Arbeitsrahmen für das ESG-Management schaffen. Berichtsstrukturen und Compliance-Management greifen ineinander, schaffen Synergien und reduzieren den Mehraufwand.
Durch die Zustimmung des EU-Parlaments am 16. Dezember 2025 wurde die Einigung aus den Trilogverhandlungen zur Anpassung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den Sorgfaltspflichten gemäß Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) endgültig. Damit wurde ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum ersten Omnibus-Paket vollzogen, das auf die Entlastung und Vereinfachung bestehender Berichtspflichten abzielt. Wir beleuchten, welche Unternehmen jetzt in den Anwenderkreis der CSRD und CSDDD fallen und welche Schritte jetzt angegangen werden sollten.
Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG den Vorschlag für die Überarbeitung der zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) als „Technical Advice“ an die EU-Kommission übermittelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert EFRAG auf die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets und das Feedback aus der vorangegangenen öffentlichen Konsultation des Entwurfs zur Überarbeitung des ESRS Set 1 vom 31. Juli 2025. Ziel ist, die Anwendbarkeit der Standards deutlich zu verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der regulatorischen Zielsetzungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des EU Green Deal.
Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Position zum ersten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Geplant sind Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD mit dem Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren und Schwellenwerte anzuheben.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Für viele Mittelständler bedeutet ESG-Reporting bislang: Daten sammeln, Tabellen pflegen, manuell konsolidieren. Daten liegen verteilt, Fachbereiche arbeiten mit unterschiedlichen Systemen. Das verursacht Unsicherheit. Hinzu kommt: Regulatorische Anforderungen wie CSRD/ESRS erhöhen den Druck auf Governance und Nachvollziehbarkeit zusätzlich.
Die wichtigsten Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer – kompakt erklärt und praxisnah aufbereitet.
Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen geworden. Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, ESG-Ziele) sind heute fester Bestandteil der Vergütung von Vorständen bestimmter Gesellschaften. Fast alle DAX-Unternehmen haben entsprechende Kriterien integriert – auch aufgrund von Investorenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen. Zunehmend findet das Thema auch Eingang in die Vergütungssysteme unterhalb des Vorstands.
Wenn es um die steuerliche Behandlung der Stromlieferung an Mieter aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und Blockheizkraftwerken (BHKW) geht, bestehen zwei Möglichkeiten: Es kann sich sowohl um eine steuerfreie Nebenleistung als auch eine steuerpflichtige Hauptleistung handeln. In die Beurteilung dieser Frage ist jetzt neue Bewegung gekommen. Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen.
Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.
Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) hat die EU-Kommission einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Nachdem wir in einem separaten Insight bereits die allgemeinen Hintergründe zum Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie beleuchtet haben, gehen wir nun ins Detail: Wir werfen einen Blick auf die konkreten Inhalte des CISAF.