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Energiesteuer-Entlastung für Unternehmen: So reduzieren Sie Energieabgaben effizient

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Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten gesetzliche Regelungen wie die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, die Konzessionsabgabe, Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV) sowie die Besonderen Ausgleichsregelungen (KWK- und Offshore-Umlage) erhebliche finanzielle Vorteile. In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, wie Unternehmen diese Potenziale erkennen, nutzen und rechtssicher umsetzen können – mit dem gebündelten Know-how aus Beratung, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung.
INHALTE

Hohe Energiekosten? So schöpfen Sie Ihre Entlastungspotenziale aus

Die Energiekosten sind für viele Unternehmen zu einem zentralen Kostenfaktor geworden – insbesondere für das produzierende Gewerbe. Neben den reinen Beschaffungskosten für Strom und Gas machen staatlich regulierte Abgaben und Umlagen einen erheblichen Anteil an der Energierechnung aus. Doch genau hier liegt auch ein oft unterschätztes Potenzial: Viele dieser Abgaben sind nicht pauschal zu tragen, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen reduziert oder sogar vollständig erstattet werden. Wer sich mit den bestehenden Entlastungsmöglichkeiten auseinandersetzt, kann seine Energiekosten deutlich senken – und das dauerhaft.

Gerade produzierende Unternehmen haben hier besondere Chancen. Der Gesetzgeber sieht für sie eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen und Rückerstattungsmöglichkeiten vor, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dennoch werden diese Potenziale in der Praxis häufig nicht ausgeschöpft. Gründe dafür sind unter anderem fehlende Transparenz über die eigenen Energieflüsse, Unsicherheiten bei der rechtlichen Einordnung oder schlichtweg mangelnde Ressourcen für die Antragstellung. Dabei sind die finanziellen Effekte erheblich: In vielen Fällen lassen sich durch gezielte Entlastungsstrategien fünf- bis sechsstellige Beträge pro Jahr einsparen.

Ein strukturierter Blick auf die eigenen Energieabgaben lohnt sich also – nicht nur zur kurzfristigen Entlastung, sondern auch als strategischer Hebel im Kostenmanagement. Unternehmen, die ihre internen Prozesse mit steuerlichem, rechtlichem und energiewirtschaftlichem Know-how verknüpfen, können gezielt Optimierungspotenziale identifizieren und nutzen. Der erste Schritt: das Thema aktiv angehen und die bestehenden Möglichkeiten systematisch prüfen.

Diese Entlastungen stehen Unternehmen konkret zur Verfügung

Für Unternehmen bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich von einem Teil der staatlich regulierten Energieabgaben entlasten zu lassen. Diese Entlastungen sind gesetzlich verankert und sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe sichern. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweiligen Anträge korrekt gestellt und die formalen Anforderungen erfüllt werden.

Ein zentrales Instrument ist die Entlastung bei der Strom- und Energiesteuer. Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zugeordnet sind, können unter bestimmten Bedingungen eine teilweise Rückerstattung der gezahlten Stromsteuer (§§ 9a, 9b StromStG) sowie der Energiesteuer (§ 54 EnergieStG) beantragen. Die Höhe der Entlastung hängt vom Verbrauch und der Art der eingesetzten Energieträger ab. Wichtig ist dabei eine lückenlose Dokumentation des Energieeinsatzes und die fristgerechte Antragstellung beim zuständigen Hauptzollamt.

Darüber hinaus gibt es Entlastungen bei den Netzentgelten. Der sogenannte Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV-Umlage) kann für stromkostenintensive Unternehmen reduziert werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Stromkostenintensitätsgrenzen überschritten werden und die Unternehmen einen entsprechenden Antrag stellen. Die Entlastung erfolgt dann über eine Begrenzung des Umlagebetrags auf bis zu 0,025 Ct./kWh. 

Auch bei der Konzessionsabgabe, die für die Nutzung öffentlicher Wege zur Strom- und Gasversorgung erhoben wird, bestehen Befreiungsmöglichkeiten. Unternehmen, die Strom und Gas ausschließlich für betriebliche Zwecke in eigenen Anlagen nutzen und nicht an Dritte weiterleiten, können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von dieser Abgabe befreit werden.

Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung. Sie ermöglicht es stromkostenintensiven Unternehmen, die Belastung durch die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage deutlich zu reduzieren. Auch hier gelten strenge Anforderungen an die Stromkostenintensität, die Branchenzugehörigkeit und die Nachweispflichten, etwa durch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem und die sogenannte Grüne Konditionalität. Zur Erfüllung der Grünen Konditionalität müssen Unternehmen neben dem Energiemanagementsystem nachweisen, dass sie entweder die im Energiemanagementsystem als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen umsetzen, den Strombedarf zu 30 % aus ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien decken oder sich verpflichten 50 % des Begrenzungsbetrages zur Dekarbonisierung von Prozessen einzusetzen.

Diese Entlastungen bieten Unternehmen die Chance, ihre Energiekosten spürbar zu senken. Entscheidend ist jedoch, dass die Voraussetzungen frühzeitig geprüft und die Anträge sorgfältig vorbereitet werden – idealerweise in enger Abstimmung zwischen Energiemanagement, Steuerabteilung und externer Beratung. 

Diese Meldefristen und Behörden müssen Sie kennen

Wer von steuerlichen Entlastungen und Umlagebegrenzungen profitieren möchte, muss nicht nur die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch die formalen Anforderungen im Blick behalten. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die korrekte Kommunikation mit den jeweils zuständigen Behörden. Denn selbst bei klarer Antragsberechtigung kann eine versäumte Frist dazu führen, dass ein Anspruch vollständig entfällt – mit teils erheblichen finanziellen Folgen.

Die wichtigsten Fristen sind in der Regel an das Kalenderjahr gebunden. So müssen Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung beim zuständigen Hauptzollamt bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres gestellt werden. Für die Begrenzung von Umlagen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Hier endet die Antragsfrist in der Regel am 30. Juni des laufenden Jahres. Bis zum 30.05. des Folgejahres muss zudem eine Bestätigung der Strommengen durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Die Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt: Das Hauptzollamt prüft und bewilligt Steuerentlastungen, das BAFA ist für die Umlagebegrenzung zuständig, und die ÜNBs nehmen Strommengenmeldungen entgegen, die für die korrekte Abrechnung der Netzentgelte und Umlagen erforderlich sind. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass alle relevanten Stellen rechtzeitig und vollständig informiert werden.

Die Meldung für die Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV-Umlage) muss jährlich bis zum 31.03. beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden. Je nach Begrenzungshöhe ist hierbei bereits ein WP-Testat erforderlich.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Annahme, dass eine verspätete Antragstellung nachträglich korrigiert werden kann. Das ist jedoch in den meisten Fällen ausgeschlossen. Die Folge: Der Anspruch verfällt vollständig – selbst wenn alle materiellen Voraussetzungen erfüllt wären. Umso wichtiger ist es, die Fristen frühzeitig im Jahresverlauf zu planen, interne Zuständigkeiten klar zu definieren und gegebenenfalls externe Unterstützung einzubinden.

Energiekosten senken – steuerlich und strategisch sinnvoll handeln

Die vorgestellten Entlastungsmöglichkeiten zeigen: Wer seine Energiekosten kennt und gezielt optimiert, kann nicht nur seine Betriebskosten deutlich senken, sondern auch steuerlich und strategisch klug handeln. Ob Strom- und Energiesteuer, Netzentgeltaufschläge, Konzessionsabgabe oder Umlagen – für viele Unternehmen bestehen konkrete Chancen zur Entlastung, die bislang ungenutzt bleiben.

Nutzen Sie Ihre Rechte – und verschenken Sie kein Geld. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten produzierenden Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, sich von einem Teil der Energieabgaben befreien zu lassen oder Rückerstattungen zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass Fristen eingehalten, Anträge korrekt gestellt und die internen Prozesse gut abgestimmt sind. Wer hier frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch Planungssicherheit.

Jetzt anmelden und Entlastungspotenziale nutzen

In unserem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Potenziale systematisch erschließen. Sie erfahren, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen relevant sind, wie Sie typische Fehler vermeiden und welche Fristen und Behörden Sie kennen müssen. Praxisbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen runden das Programm ab.
Das Webinar findet am 03.09.2025 statt – die Anmeldung ist in Kürze auf unserer Website verfügbar. 

 

Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit Francesco Curth (Senior Consultant) verfasst.