EU-Regulierung & Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Europäisches Parlament legt Standpunkt für die Trilogverhandlungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest

Dr. Claudia Schrimpf-Dörges
Von:
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Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament mehrheitlich seine Verhandlungsposition zum ersten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) beschlossen. Die geplante Entlastungsinitiative sieht insbesondere Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der CSDDD vor. Im Mittelpunkt stehen höhere Anwendungsschwellen und umfangreiche Vereinfachungen der Berichtsanforderungen. Auf dieser Grundlage können Parlament, Rat und Kommission ab dem 18. November 2025 in die Trilogverhandlungen einsteigen. Ziel ist es, die Änderungsrichtlinie noch bis Ende 2025 final abzustimmen.
INHALTE

CSRD-Änderungen: Deutlich verkleinerter Anwendungsbereich

Mit dem Beschluss vom 13. November 2025 bestätigt das Europäische Parlament die im ersten Omnibus-Paket vorgesehenen Erleichterungen der CSRD,  und geht in zentralen Punkten sogar über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Die Kommission hatte am 26. Februar 2025 umfassende Änderungen vorgestellt, die eine Reduzierung der Berichtspflichten, eine Vereinfachung der ESRS und eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen vorsahen. An diese Linie knüpft das Parlament nun an und konkretisiert sie für die anstehenden Trilogverhandlungen.

Kernpunkt des Parlamentsbeschlusses ist die deutliche Anhebung der Anwendungsschwellen:
Künftig sollen nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mehr als 1.750 Mitarbeitende und über 450 Mio. Euro Umsatz aufweisen. Damit geht das Parlament deutlich über die Vorschläge der Kommission und des Rates hinaus, die jeweils eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden vorsahen.

Die neuen Schwellen gelten sowohl für die CSRD als auch für die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Berichterstattung nach den ESRS bleibt bestehen, soll jedoch spürbar vereinfacht werden. Vorgesehen ist:

  • eine Reduzierung des Umfangs der erforderlichen Angaben,
  • die Freiwilligkeit sektorspezifischer ESRS,
  • eine klarere Ausrichtung der Offenlegung auf wesentliche Informationen sowie
  • das Value-Chain-Cap, durch das kleinere Unternehmen vor zusätzlichen Angaben geschützt werden, die über die freiwilligen Berichtsstandards hinausgehen und von größeren Geschäftspartnern angefragt werden.

CSDDD-Änderungen: Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie

Auch für die CSDDD schlägt das Europäische Parlament eine deutliche Reduzierung des verpflichteten Unternehmenskreises vor. Die Sorgfaltspflichten sollen künftig ausschließlich für Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Mitarbeitende beschäftigen und über 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz erzielen.

Zentraler Bestandteil der Parlamentsposition ist ein klar risikobasierter Due-Diligence-Ansatz. Unternehmen sollen ihre Ressourcen auf die wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten Risiken fokussieren. In der Scoping-Phase sollen sie sich auf „vernünftig verfügbare Informationen“ stützen können, ohne systematisch Daten von Geschäftspartnern einholen zu müssen.

Darüber hinaus entfällt die ursprüngliche Pflicht zur Vorlage eines Klimatransitionsplans innerhalb der CSDDD. Entsprechende Anforderungen bleiben ausschließlich in der CSRD geregelt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Hintergrund & Ausblick

Die Änderungen an CSRD und CSDDD sind Bestandteil des ersten Omnibus-Pakets, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt hat. Ziel dieser Initiative ist eine Bürokratieentlastung, die Reduktion des Berichtsumfangs und eine stärkere Fokussierung der Pflichten auf große Unternehmen.

Unabhängig von den inhaltlichen Änderungsvorschlägen wurde die Verschiebung der Erstanwendung von CSRD und CSDDD bereits mit der „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 umgesetzt.

Der EU-Ministerrat hatte seinen Standpunkt zum Omnibus-Paket bereits am 23. Juni 2025 beschlossen. Mit der nun vorliegenden Parlamentsposition liegen die Standpunkte beider Mitgesetzgeber vor.

Ab dem 18. November 2025 beginnen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Eine Einigung über die Änderungsrichtlinie COM(2025)81 wird weiterhin noch vor Jahresende angestrebt.

Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt; anschließend sind die neuen Vorgaben von den Mitgliedstaaten in nationales Recht zu überführen.

Auswirkungen jetzt einordnen

Trotz der vorgesehenen Entlastungen durch das Omnibus-Paket bleiben Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette sowie marktseitige Erwartungen bestehen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig bleiben, als auch für solche, die künftig nicht mehr unter die CSRD oder CSDDD fallen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Unternehmen einzuschätzen und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie sowie Reportingprozesse passgenau auszurichten.