Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.

Energiepreise in Deutschland verharren auf hohem Niveau und bleiben damit ein kritischer Wettbewerbsfaktor für die heimische Industrie. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK (nunmehr BMWE), im Mai 2023 – den Energiepreisbremsen nachfolgend – die Idee eines „Brückenstrompreises“ in die Diskussion eingebracht. Politisch steckt das Konzept im Entwurfsstadium fest. Zwar taucht der Begriff „Industriestrompreis“ im Koalitionsvertrag auf, eine präzise gesetzliche Ausgestaltung fehlt jedoch. Faktisch verfolgt die Bundesregierung damit weiterhin den Ansatz, gezielte Sonderregelungen für einen noch zu definierenden Kreis besonders betroffener Unternehmen zu schaffen. Ihnen soll eine Produktion zu Energiekosten ermöglicht werden, die im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sind.

Das BMWK-Arbeitspapier zielte darauf ab, energieintensive und international im Wettbewerb stehende Unternehmen übergangsweise zu entlasten. Vorgesehen war ein reduzierter Strompreis von 0,06 EUR/kWh bis 2030, verknüpft mit Transformationsplänen und der Verpflichtung, einen Teil des gewährten Vorteils in Dekarbonisierung und Effizienz zu reinvestieren. Obwohl diese Pläne nicht umgesetzt wurden, prägen ihre Kernelemente weiterhin die Debatte – sowohl auf nationaler Ebene als auch in Europa – und flossen in die beihilferechtlichen Leitplanken für den Industriestrompreis ein.

CISAF schafft Rahmen für nationale Industriestrompreis-Modelle

Beihilferechtlich maßgeblich ist der von der Europäischen Kommission am 4. Juli 2025 veröffentlichte, bis Ende 2030 befristete Rahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF). Er schafft die Voraussetzungen, nationale Industriestrompreis-Modelle rechtssicher auszugestalten. Nach Ziffer 4.5 des CISAF kann eine Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher gewährt werden: beihilferechtlich zulässig ist eine Ermäßigung von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelspreis, und zwar für maximal die Hälfte des Jahresstromverbrauchs des geförderten Unternehmens. Gleichzeitig gilt eine Preisuntergrenze von 50 EUR/MWh. Zwingend ist zudem ein Dekarbonisierungsbeitrag: Mindestens 50 Prozent des erhaltenen Beihilfebetrags müssen in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die die Emissionen senken.

Profitieren können vor allem Unternehmen, bei denen ein signifikantes Verlagerungsrisiko in Regionen mit geringeren Umweltstandards besteht. Im Fokus stehen stromintensive, international exponierte Branchen wie Chemie, Metall, Papier oder Glas. Maßgeblich für die Zuordnung ist unter anderem die Sektorenliste nach Anhang 1 der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL), wobei die Liste nicht abschließend ist: EU-Mitgliedstaaten können der Kommission zusätzliche Sektoren mit entsprechender Begründung vorschlagen. Welche Wirtschaftszweige national tatsächlich einbezogen werden, hängt somit von der konkreten Ausgestaltung eines Industriestrompreises im Rahmen des CISAF ab.

Auf die Vorbereitung kommt es an

Für Unternehmen bedeutet das: Es kommt auf eine sorgfältige Vorbereitung an. Wer potenziell begünstigt ist, sollte frühzeitig seine Zugehörigkeit zu den relevanten Sektoren belegen können, Investitionspfade für Dekarbonisierung und Energieeffizienz belastbar planen und interne Prozesse für Monitoring, Nachweis und Reporting aufsetzen.

Der folgende Fördergrundsatz gilt unverändert: Bei Verstößen gegen Voraussetzungen oder Zweckbindungen drohen behördliche Rückforderungen. Wer den Spielraum des CISAF nutzen will, sollte daher Governance, Dokumentation und Compliance klar regeln und Projekte so strukturieren, dass Fristen und Nachweispflichten bis 2030 sicher eingehalten werden. Wer diesen Mix strategisch nutzt, kann aus befristeten Strompreisentlastungen dauerhafte Wettbewerbsvorteile machen.

Solche Förderprogramme sind erfahrungsgemäß mit einer Prüfung verknüpft. Als erfahrene Wirtschaftsprüfer mit langjähriger energiewirtschaftlicher Expertise führen wir diese Prüfungen praxisnah, rechtssicher und verlässlich für Sie durch. Sprechen Sie uns an!