Viele Organisationen des öffentlichen Sektors beschreiben ihre IT-Anforderungen bis heute in einem klassischen Lastenheft. Für Vorhaben mit klar umrissenem und im Vorfeld vollständig definierbarem Leistungsumfang ist das weiterhin ein bewährtes Instrument. Sobald jedoch Software iterativ entwickelt oder eingeführt wird und sich fachliche Anforderungen erst im Projektverlauf konkretisieren, stößt auch ein vollständig ausformuliertes Lastenheft an seine Grenzen. Modernes Anforderungsmanagement verschiebt den Schwerpunkt deshalb von der einmaligen und abschließenden Spezifikation hin zu einer nutzerzentrierten Produktvision. Aus dieser lassen sich Anforderungen schrittweise, priorisiert und nachvollziehbar ableiten. So entsteht die notwendige Flexibilität, um komplexe Digitalisierungs- und Softwareprojekte erfolgreich umzusetzen.
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Digitalisierung, Prozessautomatisierung und ERP-Transformationen eröffnen dem öffentlichen Sektor erhebliche Potenziale für effizientere Verwaltungsleistungen. Ob diese Potenziale tatsächlich realisiert werden können, hängt jedoch maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Daten ab. Gerade im öffentlichen Sektor treffen gewachsene IT-Landschaften, heterogene Fachverfahren und unterschiedliche Erfassungslogiken aufeinander. Sind Stammdaten inkonsistent, veraltet oder nicht eindeutig verantwortet, geraten selbst technisch ausgereifte Vorhaben schnell ins Stocken. Stammdatenmanagement entwickelt sich damit vom nachgelagerten Verwaltungsthema zum strategischen Erfolgsfaktor für Digitalisierungs- und ERP-Initiativen. Die Weichen dafür sollten deutlich früher gestellt werden, als es in der Projektpraxis häufig geschieht.
Mit dem Ende von Wartung und Gewährleistung für die CAFM-Software Planon Essentials zum 31. Dezember 2026 stehen viele Hochschulen vor einer Entscheidung, die keinen weiteren Aufschub duldet. Das System wurde an zahlreichen Einrichtungen noch unter seinem früheren Namen conjectFM eingeführt. Für betroffene Hochschulen bedeutet das: Sie müssen ein neues Ausschreibungsverfahren durchführen, um eine alternative Softwarelösung am Markt zu evaluieren. Ein europaweites Vergabeverfahren nimmt dabei regelmäßig deutlich mehr als ein halbes Jahr in Anspruch, insbesondere wenn Bieterfragen, interne Abstimmungen oder nachträglich formulierte Anforderungen zu Verzögerungen führen. Die entscheidenden Weichen müssen deshalb lange vor der eigentlichen Ausschreibung gestellt werden.
Kommunen und öffentliche Einrichtungen stehen unter zunehmendem Druck, Verwaltungsleistungen trotz knapper Personalressourcen, heterogener IT-Landschaften und steigender Serviceerwartungen effizient bereitzustellen. Prozessautomatisierung im öffentlichen Sektor entwickelt sich dabei zu einem zentralen Instrument der Verwaltungsmodernisierung.
Das Bundeskabinett hat am 11. Juni 2026 das TKG-Änderungsgesetz 2026 beschlossen. Der Regierungsentwurf soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen weiter beschleunigen sowie europäische Vorgaben umsetzen. Verglichen mit dem Referentenentwurf enthält der Kabinettsentwurf eine inhaltlich relevante Neujustierung des § 22a TKG-E betreffend die symmetrische Zugangsregulierung.
Der deutsche Einzelhandel befindet sich in einer Phase grundlegender Neuorientierung. Eine verhaltene Konsumstimmung, steigende Kosten und anhaltender Margendruck treffen auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Gleichzeitig eröffnen technologische Fortschritte, datenbasierte Geschäftsmodelle und veränderte Kundenanforderungen strategische Spielräume, die bislang vielfach ungenutzt bleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Handelsunternehmen weniger die Frage nach kurzfristigen Maßnahmen als vielmehr nach tragfähigen Erfolgsstrategien für den Handel von morgen.
Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.
Der Maschinen‑ und Anlagenbau zählt zu den zentralen Industriezweigen Deutschlands und gilt seit Jahren als exportstarkes und innovationsgetriebenes Rückgrat der Wirtschaft. Gleichzeitig befindet sich die Branche in einem tiefgreifenden und herausfordernden Wandel, der von mehreren Entwicklungen gleichzeitig vorangetrieben wird. Digitalisierung, Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit und geopolitische Risiken stehen dabei in engem Zusammenhang und verstärken ihre Wirkung gegenseitig. Unternehmen müssen diese Entwicklungen nicht nur verstehen, sondern aktiv gestalten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das folgende Insight beleuchtet die wichtigsten Trends und Herausforderungen, die den Maschinenbau aktuell prägen, und zeigt auf, welche strategischen Auswirkungen sich daraus ergeben.
Kommunale Digitalisierungsstrategien sind heute ein zentraler Schlüssel, um Verwaltung, Infrastruktur und Bürgerservices nachhaltig zu modernisieren. Die Praxis zeigt deutlich: Erfolgreiche Strategien verbinden ein präzises Zielbild mit klar priorisierten Maßnahmen, einer wirkungsvollen Governance und spürbaren Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende. Wir beleuchten wesentliche Erfolgsfaktoren moderner Digitalisierungsstrategien für Kommunen und teilen Erfahrungen aus realen Entwicklungsprozessen – von Vision und Reallabor bis hin zu Projektportfolio und handlungsfeldbezogenen Maßnahmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 2. Dezember 2025 in der Rechtssache C-492/23 entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen als Verantwortliche im Sinne der DSGVO gelten können, wenn Nutzer Anzeigen mit personenbezogenen Daten veröffentlichen. Plattformbetreiber müssen künftig prüfen, ob sensible Daten in Nutzer-Anzeigen enthalten sind, und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung solcher Anzeigen zu verhindern. Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie bzw. des Digital Services Act greifen bei DSGVO-Verstößen nicht.
Zum 1. Juli 2025 trat das neue digitale Verfahren (DaBPV) zur Ermittlung der Elterneigenschaft und Kinderzahl in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt seitdem die relevanten Daten automatisiert an die beitragsabführenden Stellen. Das neue Verfahren vereinfacht die Beitragsberechnung, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge bis maximal zum 1. Juli 2023. Erfahren Sie, welche Pflichten und Chancen daraus für Arbeitgebende resultieren.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 8. August 2025 die Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen im Fall der Leistungskombination präzisiert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst bzw. erweitert. Neben dieser Konkretisierung setzt sich das BMF auch mit dem zeitlichen Anwendungsbereich dieser Regelung auseinander. Mit dem aktuellen Schreiben wird das Schreiben vom 29. April 2024 vollständig ersetzt.