
Mit ihrem neuen Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration konkretisiert die Bundesnetzagentur erstmals die regulatorischen Leitplanken für die perspektivische Kupferabschaltung. Für Telekommunikationsanbieter ergeben sich daraus erhebliche strategische, rechtliche und operative Implikationen.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Januar 2026 ein umfassendes Konzept für den geordneten Übergang von kupferbasierten Breitbandnetzen zu Glasfaserinfrastrukturen veröffentlicht. Ziel ist es, den technologischen Strukturwandel regulatorisch zu flankieren, ohne den Wettbewerb zu verzerren oder Verbraucherinteressen zu beeinträchtigen. Das Konzept knüpft an frühere Impulspapiere zur Kupfer-Glas-Migration an und markiert einen weiteren wichtigen Schritt zu einem konkreten ordnungsrechtlichen Rahmen.
Rechtlicher Rahmen und wesentliche Elemente
Aus rechtlicher Sicht ist insbesondere hervorzuheben, dass die Bundesnetzagentur eine gebietsspezifische Kupferabschaltung grundsätzlich nur dann für zulässig hält, wenn eine nahezu flächendeckende Glasfaserversorgung besteht und gleichzeitig diskriminierungsfreie Vorleistungsangebote (Open Access) zur Verfügung stehen.
Hierbei nennt die Bundesnetzagentur konkret:
- Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.
- Ein geeignetes Vorleistungsangebot in jedem Gebiet bedeute, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz bestehe (im Allgemeinen als „Open Access“ bezeichnet). Dieser Zugang solle aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.
- Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen.
Damit wird deutlich, dass ein bloßer Infrastrukturausbau nicht ausreicht: Netzbetreiber müssen künftig auch regulatorisch belastbare Zugangsmodelle vorhalten, um die Abschaltung rechtssicher umsetzen zu können. Dies betrifft sowohl marktmächtige Unternehmen als auch alternative Netzbetreiber, sofern sie in bestimmten Regionen eine faktische Infrastrukturdurchdringung erreichen.
Darüber hinaus deutet das Konzept an, dass der bestehende Rechtsrahmen perspektivisch ergänzt oder präzisiert werden könnte, um der Bundesnetzagentur weitergehende Steuerungsinstrumente an die Hand zu geben. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte regulatorische Dynamik und die Notwendigkeit, migrationsbezogene Investitions- und Geschäftsentscheidungen unter Berücksichtigung künftiger Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde zu treffen.
Auswirkungen auf Telekommunikationsbetreiber und -anbieter
Für Telekommunikationsanbieter ergeben sich daraus folgende zentrale Konsequenzen:
- Erstens steigt der Planungs- und Abstimmungsaufwand erheblich: Kupferabschaltungen werden nicht allein unternehmerisch entschieden werden können, sondern bedürfen eines regulatorisch abgestimmten Prozesses unter Einbeziehung von Wettbewerbern und Endkunden.
- Zweitens gewinnen Endkundeninformationspflichten sowie die regulatorische Ausgestaltung des Migrationsprozesses deutlich an Bedeutung. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass Verbraucher frühzeitig, transparent und verständlich über Migrationsschritte, Vertragsfolgen und Zeitpläne informiert werden müssen. Anbieter sollten daher bestehende Kommunikations-, Vertrags- und Kündigungsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Interessant sind dabei insbesondere die Angaben der Bundesnetzagentur zu den Migrationsgebieten. Diese müssen sich demnach grundsätzlich an der Kupfernetzstruktur orientieren (MSAN- bzw. KVz-Bereiche), allerdings dort, wo es sinnvoll möglich ist, entlang der Grenzen von Stadtteilen (Städte bzw. Großstädte) bzw. entlang der Gemeindegrenzen (ländlichere Bereiche) zusammengefasst werden. Dies lässt verschiedene Möglichkeiten der konkreten Gebietszuschnitte offen und sollte jedenfalls bei der Planung von Ausbauvorhaben bereits mitberücksichtigt werden.
Fazit: Vom Technologiewechsel zum regulierten Transformationsprozess
Insgesamt signalisiert das Konzept einen klaren Paradigmenwechsel: Die Kupfer-Glas-Migration wird nicht mehr als rein technischer Fortschritt betrachtet, sondern als regulatorisch gesteuerter Transformationsprozess. Telekommunikationsanbieter sind gut beraten, sich frühzeitig mit den dargestellten Anforderungen auseinanderzusetzen, eigene Migrationsstrategien rechtlich abzusichern und sich aktiv in das Konsultationsverfahren einzubringen, um Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu schaffen.
Die Bundesnetzagentur lädt alle Beteiligten ein, bis zum 16. März 2026 Stellung zu den Vorschlägen zu nehmen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.