
Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automatisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Gerade die Praxis zeigt, dass diese Fehlannahme häufig zu Unsicherheiten und unnötigem Zögern auf Arbeitgeberseite führt. Umso wichtiger ist ein klarer Blick auf die tatsächliche Rechtslage.
1. Rechtliche Lage - Keine Unkündbarkeit während Krankheit
Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz während einer Arbeitsunfähigkeit. Solange eine Kündigung auf zulässigen Gründen beruht – bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) also auf betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen – kann sie auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam ausgesprochen werden.
Entscheidend ist somit nicht der Zeitpunkt der Kündigung, sondern ob die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. § 8 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) stellt klar, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine Kündigung nicht berührt wird, die während der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird und verdeutlicht diesen Grundsatz.
2. Typische Gründe für Kündigungen während Krankheit
In der Praxis kommen insbesondere folgende Konstellationen in Betracht:
- Betriebsbedingt: Kündigungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Stellenabbau oder sonstigen unternehmerischen Entscheidungen, die einen Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge haben.
- Verhaltensbedingt: Kündigungen aufgrund von Pflichtverletzungen, etwa bei wiederholten Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten, in aller Regel mit vorausgegangenen Abmahnungen.
- Personenbedingt (krankheitsbedingt): Kündigungen aufgrund der Krankheit selbst sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen vorliegen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt. Zudem muss die Kündigung das letzte Mittel sein (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
Diese Differenzierung ist entscheidend, da die Anforderungen an die Darlegung und Beweisführung je nach Kündigungsgrund deutlich variieren.
3. Praxis-Tipp für Arbeitgeber
(Auch) Kündigungen während einer Erkrankung sollten stets besonders sorgfältig vorbereitet werden. Eine umfassende Dokumentation, eine klare sachliche Begründung sowie eine fundierte rechtliche Prüfung sind unerlässlich. Eine strukturierte Vorgehensweise reduziert nicht nur das Risiko formaler Fehler, sondern auch das Prozessrisiko im Falle einer Kündigungsschutzklage erheblich. Gerade in sensiblen Konstellationen – wie etwa während einer Krankschreibung – kommt es auf eine rechtssichere und konsistente Argumentation an.
Checkliste für Arbeitgeber: Kündigung trotz Krankheit
- Zulässige Kündigungsgründe prüfen (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt)
- Schriftliche Dokumentation sicherstellen (z. B. Abmahnungen, unternehmerische Entscheidungen bei Umstrukturierungen)
- Form und Fristen einhalten (insbesondere Schriftform der Kündigung und maßgebliche Kündigungsfristen)
- Rechtliche Prüfung durchführen (ggf. frühzeitig rechtliche Beratung einholen)
- Kommunikation planen (klar, sachlich, nachvollziehbar und möglichst gerichtsfest)
GT.Employment.Law.Bites – Auf den Punkt:
- Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor Kündigung
- Kündigungen unter Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen sind jederzeit möglich
- Eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Prüfung sind entscheidend
- Die Einhaltung strukturierter Prozesse (Checkliste) erhöht die Rechtssicherheit deutlich
Handlungsempfehlungen:
✓ Arbeitsverträge regelmäßig auf Kündigungsregelungen prüfen und aktuell halten
✓ Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge stets mitberücksichtigen
✓ Dokumentation von Pflichtverletzungen sowie betrieblichen Erfordernissen konsequent sicherstellen
✓ Führungskräfte für arbeitsrechtliche Vorgaben und Risiken sensibilisieren
✓ Kündigungsprozesse regelmäßig überprüfen
In den nächsten Folgen von GT.Employment.Law.Bites greifen wir typische Praxisfragen rund um Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung & Betriebsferien auf. Das ganze kurz, verständlich und auf den Punkt gebracht.
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