Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2026 – C-484/24 geklärt, welche Rolle die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verwertung personenbezogener Daten im gerichtlichen Verfahren spielt. Die zentrale Aussage: Ein DSGVO-Verstoß bei der ursprünglichen Datenerhebung führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Auch rechtswidrig erhobene personenbezogene Daten können grundsätzlich Gegenstand gerichtlicher Beweiswürdigung sein.
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Elternzeit wirft für Arbeitgeber nicht nur organisatorische, sondern auch urlaubsrechtliche Fragen auf. Besonders praxisrelevant ist, ob und wie Urlaubsansprüche während der Elternzeit gekürzt werden können. Die gute Nachricht: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eröffnet Arbeitgebern eine klare Kürzungsmöglichkeit. Die weniger gute Nachricht: Sie wirkt nicht automatisch. Wer die Kürzung nicht rechtzeitig und eindeutig erklärt, riskiert vermeidbare Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüche.
Krankheit und Urlaub treffen im Arbeitsalltag immer wieder aufeinander. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Regelungen und beleuchtet, worauf Arbeitgeber in der Praxis achten sollten.
Der englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: "Geleistete Überstunden muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber immer bezahlen." Die Realität ist deutlich differenzierter. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Ausgleich besteht, hängt von mehreren Faktoren ab – und längst nicht jede Überstunde führt automatisch zu einem Ver-gütungsanspruch.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das neue „Scan-Verfahren“ der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens liefert. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus, um den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher nachzuweisen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) klargestellt, dass der vorwirkende Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitge-setz (BEEG) bei Elternzeit vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut greift – auch wenn mehrere Abschnitte in einem Schreiben beantragt wurden.
Mit den bevorstehenden Sommerferien beginnt in vielen Unternehmen die Hochsaison für Praktika. Ob Schülerpraktikum, freiwilliges Orientierungspraktikum oder studienbegleitendes Praktikum – die rechtliche Einordnung ist entscheidend und beeinflusst insbesondere Fragen der Vergütung, des Mindestlohns, des Urlaubs und der Sozialversicherung. Für Arbeitgeber gilt: Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Wir geben einen kurzen Überblick darüber, welche Unterschiede bestehen und worauf bei der rechtssicheren Gestaltung zu achten ist.
In vielen Unternehmen starten die Sommerfeste. Mit einem kühlen Getränk, leckerem Essen und lockeren Gesprächen einen gemeinsamen Abend verbringen – für zahlreiche Unternehmen sind Betriebsfeste ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Wo gemeinsam gefeiert wird, fließt allerdings häufig auch Alkohol. Der Grat zwischen Feierlaune und Fehltritt ist dann mitunter schmal. Von arbeitsrechtlichen Verhaltensstandards und gesetzlichen Schutzpflichten über Alkoholverbote und Unfallversicherungsschutz bis hin zu Fürsorgepflichten: Wir zeigen, worauf Unternehmen achten sollten.
Der 7. Juni 2026 markiert die Umsetzungsfrist der EU Entgelttransparenzrichtlinie. Für Arbeit-geber stellt sich dabei nicht nur die Frage, ob an diesem Stichtag automatisch neue Pflichten gelten, sondern auch, welches Risiko bereits heute für Unternehmen besteht.
Mit den bevorstehenden Pfingstferien steigt in vielen Unternehmen der Druck auf die Personal-planung. Häufig stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden abgelehnt oder sogar pauschal eingeschränkt werden können. Für Ar-beitgeber gilt: Urlaubssperren sind rechtlich möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Arbeitgeber rechtssicher agieren können.
Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automa-tisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.