Krankheit und Urlaub treffen im Arbeitsalltag immer wieder aufeinander. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Regelungen und beleuchtet, worauf Arbeitgeber in der Praxis achten sollten.
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Der englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: "Geleistete Überstunden muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber immer bezahlen." Die Realität ist deutlich differenzierter. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Ausgleich besteht, hängt von mehreren Faktoren ab – und längst nicht jede Überstunde führt automatisch zu einem Ver-gütungsanspruch.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das neue „Scan-Verfahren“ der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens liefert. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus, um den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher nachzuweisen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) klargestellt, dass der vorwirkende Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitge-setz (BEEG) bei Elternzeit vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut greift – auch wenn mehrere Abschnitte in einem Schreiben beantragt wurden.
Mit den bevorstehenden Sommerferien beginnt in vielen Unternehmen die Hochsaison für Praktika. Ob Schülerpraktikum, freiwilliges Orientierungspraktikum oder studienbegleitendes Praktikum – die rechtliche Einordnung ist entscheidend und beeinflusst insbesondere Fragen der Vergütung, des Mindestlohns, des Urlaubs und der Sozialversicherung. Für Arbeitgeber gilt: Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Wir geben einen kurzen Überblick darüber, welche Unterschiede bestehen und worauf bei der rechtssicheren Gestaltung zu achten ist.
In vielen Unternehmen starten die Sommerfeste. Mit einem kühlen Getränk, leckerem Essen und lockeren Gesprächen einen gemeinsamen Abend verbringen – für zahlreiche Unternehmen sind Betriebsfeste ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Wo gemeinsam gefeiert wird, fließt allerdings häufig auch Alkohol. Der Grat zwischen Feierlaune und Fehltritt ist dann mitunter schmal. Von arbeitsrechtlichen Verhaltensstandards und gesetzlichen Schutzpflichten über Alkoholverbote und Unfallversicherungsschutz bis hin zu Fürsorgepflichten: Wir zeigen, worauf Unternehmen achten sollten.
Der 7. Juni 2026 markiert die Umsetzungsfrist der EU Entgelttransparenzrichtlinie. Für Arbeit-geber stellt sich dabei nicht nur die Frage, ob an diesem Stichtag automatisch neue Pflichten gelten, sondern auch, welches Risiko bereits heute für Unternehmen besteht.
Mit den bevorstehenden Pfingstferien steigt in vielen Unternehmen der Druck auf die Personal-planung. Häufig stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden abgelehnt oder sogar pauschal eingeschränkt werden können. Für Ar-beitgeber gilt: Urlaubssperren sind rechtlich möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Arbeitgeber rechtssicher agieren können.
Krankgeschriebene Mitarbeitende kann man nicht kündigen – so lautet ein weitverbreiteter Mythos. Viele Arbeitgeber gehen nach wie vor davon aus, dass eine Krankschreibung automa-tisch zu einer Unkündbarkeit führt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall: Kündigungen können grundsätzlich auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden.
Mit den bevorstehenden Osterfeiertagen stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Feiertagsarbeit gelten. Während zahlreiche Beschäftigte an diesen Tagen frei haben, ist Arbeit in vielen Branchen weiterhin unverzichtbar, etwa in der Pflege, im Einzelhandel, im Verkehr oder in der Gastronomie. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus regelmäßig praxisrelevante Fragen: Wann dürfen Arbeitnehmer überhaupt an Feiertagen arbeiten? Besteht ein Anspruch auf Feiertagszuschläge? Wir geben einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Die jüngste Teilzeit-Debatte, ausgelöst durch einen Antrag des Wirtschaftsflügels der CDU, hat das Thema Arbeitszeitreduzierung erneut in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang der bestehende gesetzliche Teilzeitanspruch künftig eingeschränkt werden soll. Der CDU-Parteitag hat am vergangenen Wochenende über den abgeschwächten, neu formulierten Antrag eines „geordneten Anspruchs auf Teilzeit“ beraten. Dieser fand Zustimmung. Unabhängig davon, wie politische Initiativen weiter ausgestaltet werden, bleibt es für Arbeitgeber entscheidend, die derzeit geltende Rechts-lage sicher zu beherrschen. Wir klären daher auf, was derzeit gilt.