Viele Unternehmen nutzen sie bereits: KI. Bis Ende des Jahres 2023 soll ein Gesetzesentwurf in Kraft treten, der die Verwendung von KI im Unternehmenskontext regeln und Risiken der Verwendung eindämmen soll.
Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das von Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden umgesetzt werden muss. Ab Dezember 2023 können Strafen verhängt werden, wenn in Unternehmen kein entsprechendes Meldesystem etabliert ist.
Ein Urteil des LG Tübingen lässt aufhorchen. Ein Versicherungsnehmer war Opfer eines Trojaners geworden mit dem Ergebnis, dass das gesamte IT-System des Versicherungsnehmers ausfiel. Die Richter verurteilten jetzt den Cyber-Versicherer zur Zahlung von 2,85 Millionen Euro, obwohl Sicherheits-Updates beim Versicherungsnehmer fehlten.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verbessert den Schutz für Whistleblower. Krankenhäuser und weitere Einrichtungen der Gesundheitsbranche, die aufgrund des Gesetzes Anpassungen vornehmen müssen, sollten umgehend handeln. Ansonsten drohen ab Dezember 2023 Bußgelder.
LG Tübingen stellt klar: Cyber-Versicherer muss für IT-Schäden aufkommen – trotz fehlender Sicherheitsupdates beim Versicherungsnehmer.
Wir beleuchten das Anwendungspotenzial und den Rechtsrahmen von KI für Unternehmensentscheidungen. Außerdem gehen wir auf den Entwurf der europäischen KI-Verordnung und die daraus resultierenden Anforderungen an KI-Governance in Unternehmen ein.
Können menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in privaten Chatgruppen bei WhatsApp über andere Personen des Unternehmens arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt eine Entscheidung getroffen.
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss für den Datenverkehr mit den USA erlassen – „EU-US Data Privacy Framework“.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Dieser enthält Regelungsvorschläge zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Wir stellen die Kernpunkte der geplanten Neuregelung vor.
Mit seiner Entscheidung vom 13. September hat das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung statuiert. Was das für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet.