Beratungspraxis Unternehmenssteuern
Sponsoringaufwendungen: keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Der Bundesfinanzhof schafft mit einer aktuellen Entscheidung weitere Klarheit zu den Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen in Abgrenzung zu gemischten Verträgen – keine Hinzurechnung bei Sponsoring