Quellensteuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung
Öffentliche Hand
Die Quellensteuer rückt jüngst verstärkt auch bei Einrichtungen der öffentlichen Hand in den Fokus. Das BMF hat mit Schreiben vom 2. August 2022 zum Quellensteuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung Stellung genommen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.