Großzügigere Sichtweise der Finanzverwaltung
Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher
Erfreuliche Entwicklungen beim unzutreffendem Umsatzsteuerausweis in Rechnungen: Das BMF erkennt mit Schreiben vom 27. Februar 2024 an, dass nicht jeder, der eine Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese auch schuldet. Damit weicht die Verwaltung vom Grundsatz des § 14c des Umsatzsteuergesetzes ab.