Wir informieren Sie über die Einzelheiten und zeigen auf, worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.
Italien war das erste Land in der EU, das die E-Rechnung bereits im Januar 2019 verpflichtend für alle B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt hat. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ verdeutlichen wir die wachsende Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung am Beispiel der erfolgreichen Umsetzung in Italien. Damit bieten wir Unternehmen, auf die diese Veränderung zukommt, wertvolle Einblicke.
Die ViDA-Initiative der EU-Kommission markiert eine neue Ära der Umsatzsteuer-Compliance. Künftig ist Digitalisierung der entscheidende Schritt, um Prozesse zu optimieren und neuen Anforderungen gerecht zu werden. Tax Engines können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Die EU treibt die Modernisierung des Umsatzsteuersystems mit der geplanten flächendeckenden Einführung der elektronischen Rechnungsstellung („E-Rechnung“) voran. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wir beleuchten die zentralen Herausforderungen für global agierende Unternehmen und zeigen auf, wie Sie sicher durch die verschiedenen Umsetzungsvorhaben der einzelnen Länder navigieren können.
In Deutschland werden E-Rechnungen im B2B-Bereich für inländische Umsätze unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen ab dem 01.01.2025 zur Pflicht. Wir informieren Sie über das Potential der Automatisierung der Eingangsrechnung und die damit verbundenen Kosten- und Zeitersparnisse.
Aufgrund des fortschreitenden digitalen Wandels und dem Trend zu Online-Veranstaltungen hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur umsatzsteuerlichen Beurteilung derartiger Leistungen Stellung bezogen.
Der Fachkräftemangel betrifft in Deutschland nach und nach alle Branchen. Wie Mobilitätskonzepte dabei helfen, diese Herausforderung zu bewältigen, hören Sie in unserem Podcast.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will Tankstellen verpflichten, bis 2028 Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bereitzustellen. Die Regelung soll für Unternehmen gelten, die mindestens 200 Standorte betreiben. Das sieht ein aktueller Referentenentwurf des BMDV vor. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Mit Urteil vom 6. Dezember 2023 (Aktenzeichen: XI R 5/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorsteuerberichtigung bei einer Organgesellschaft aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung konkretisiert. Zudem nahm das Gericht Stellung zu Ausgleichsansprüchen im Organkreis aufgrund einer „in anderer Weise“ begründeten Masseverbindlichkeit.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Vorgaben zur Vorsteueraufteilung präzisiert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst bzw. erweitert. Im Schreiben fokussiert sich das BMF darauf, wie eine Vorsteueraufteilung unter Anwendung eines Gesamtschlüssels oder Teilschlüssels durchzuführen ist.
Erfreuliche Entwicklungen beim unzutreffendem Umsatzsteuerausweis in Rechnungen: Das BMF erkennt mit Schreiben vom 27. Februar 2024 an, dass nicht jeder, der eine Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese auch schuldet. Damit weicht die Verwaltung vom Grundsatz des § 14c des Umsatzsteuergesetzes ab.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. September 2023 in der Rechtssache „Schütte“ (Aktenzeichen C-453/22) entschieden. Im Fall ging es um eine zivilrechtlich verjährte Rückforderung falsch durch einen Lieferanten in Rechnung gestellter Umsatzsteuer und den Direktanspruch des Leistungsempfängers auf die Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt.