-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Bisherige deutsche Sichtweise
Gemäß § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG) schuldet jeder, der Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese gegenüber der Finanzverwaltung – sofern diese nicht bereits für tatsächlich ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen zu entrichten ist. Dabei wird zwischen verschiedenen Fallkonstellation unterschieden. Die gesetzliche Regelung und die Auslegung durch die Finanzverwaltung wurde bisher durch die deutschen Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof (BFH) entsprechend bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gelangt allerdings in seinem Urteil vom 8. Dezember 2022 zu einer restriktiveren Sichtweise. Im Urteilsfall hatte ein Betreiber eines Indoor-Spielplatzes Rechnungen an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher ausgestellt und in diesen Rechnungen einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen. Auf Grund der Endverbraucher-Eigenschaft der Rechnungsempfänger konnte eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens gleichwohl ausgeschlossen werden. Die Konsequenz: Der EuGH verneinte eine Umsatzsteuerschuld aus den Rechnungen.
Anwendung der Rechtsprechung des EGH durch die deutsche Finanzverwaltung
ImBMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 bestätigt die deutsche Finanzverwaltung nunmehr die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils unter Festlegung nachfolgender Details:
- Keine Entstehung einer Umsatzsteuerschuld bei Abrechnung einer tatsächlich erbrachten Leistung an einen Endverbraucher (nicht anwendbar bei Kleinunternehmern oder bei Unternehmen mit Ausgangsumsätzen, die den Vorabzug ausschließen).
- Eine Steuerschuld nach § 14c UStG liegt – im Umkehrschluss – vor, sofern die Rechnung durch einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer im nichtunternehmerischen Bereich erstellt wurde und/oder keine tatsächliche erbrachte Leistung vorliegt.
- Eine Schätzung für die Fälle, in denen nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass nur Enderbraucher betroffen sind, scheidet nach Ansicht der Finanzverwaltung aus. Gleichwohl sind Rückschlüsse aus der Art der Leistung zulässig.
- Sofern keine Umsatzsteuerschuld nach § 14c UStG vorliegt, ist eine Rechnungsberichtigung nicht erforderlich.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird entsprechend geändert.
Was ist nun zu tun?
Von der bisherigen, sehr restriktiven Auffassung der Finanzverwaltung betroffene Unternehmen sollten überprüfen, ob etwaige Umsatzsteuerveranlagungen bereits bestandskräftig veranlagt wurden oder ob etwaige Erörterungen wieder aufgenommen werden können. Ergänzend sollten Dokumentationen für noch nicht mit der Finanzverwaltung abschließend geklärte Sachverhalte erstellt werden.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 und unterstützen Sie bei der Aufarbeitung etwaiger Fälle in Ihrem Unternehmen sowie bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.